Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Strafe für Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten ziehen in Deutschland weitreichende Konsequenzen nach sich. Anders als bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich beim Verkehrsstrafrecht um echte Straftaten, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden können. Auch Punkte im Fahreignungsregister oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind häufige Folgen. Besonders schwerwiegende Verstöße können Einträge im Führungszeugnis und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Strafe wegen eines Verkehrsdelikts vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Haben Sie eine Vorladung wegen eines Verkehrsdelikts erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung wegen eines Verkehrsdelikts erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt – aber nicht übereilt. Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Als erfahrene Verteidiger im Verkehrsstrafrecht stehen wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihnen zur Seite, wahren Ihre Rechte und übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Unser Ziel ist die Verfahrenseinstellung, der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis und ein Ergebnis, das Ihre Zukunft schützt.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf eines Verkehrsdelikts spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Was fällt unter das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Verstöße im Straßenverkehr. Es schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer sowie die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, bei denen es meist um Bußgelder und Punkte geht, drohen bei Straftaten einschneidende Sanktionen – häufig mit erheblichen Folgen für Beruf, Mobilität und persönliche Freiheit.

Typische Straftatbestände im Verkehrsstrafrecht

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit Ausfallerscheinungen eine strafbare Alkoholfahrt vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt – etwa durch überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Vorfahrtsregeln oder das Überfahren roter Ampeln – gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und macht sich strafbar. Die Strafe kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Das Verlassen eines Unfallorts ohne vorherige Feststellung der Personalien ist strafbar. Schon bei kleineren Sachschäden können eine Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug oder Sperrfrist zur Wiedererteilung drohen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ein Fahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein – etwa nach Entziehung oder ohne jemals eine gemacht zu haben – macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB): Auch Alleinrennen mit rücksichtsloser Fahrweise können als illegales Rennen gelten. Wer durch Geschwindigkeit, riskante Fahrmanöver oder Wettbewerbsverhalten andere gefährdet, riskiert Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren – bei schweren Folgen deutlich mehr.

Typische Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht

  • Fahrverbot: Zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen (zwischen einem und sechs Monaten).
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis wird dauerhaft entzogen. Eine Wiedererteilung ist frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist und ggf. nach Bestehen einer MPU möglich.
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Wird oft bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie bei erheblicher Punkteanzahl in Flensburg angeordnet, um die Fahreignung zu prüfen.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Je nach Schwere der Tat werden bis zu drei Punkte in Flensburg eingetragen. Ab acht Punkten droht der automatische Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Eintrag im Führungszeugnis: Viele Verkehrsdelikte, insbesondere bei Vorstrafen oder Freiheitsstrafen, führen zu einem Eintrag, was sich negativ auf Bewerbungen oder berufliche Lizenzen auswirken kann.

MPU im Verkehrsstrafrecht – Wann droht sie und was ist zu beachten?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird im Verkehrsstrafrecht häufig angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt, Drogen am Steuer, erheblichen Aggressionsdelikten im Straßenverkehr oder bei zu vielen Punkten in Flensburg. Ohne ein positives MPU-Gutachten ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oft nicht möglich. Die MPU prüft sowohl die körperliche als auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Eine frühzeitige Vorbereitung und professionelle Beratung sind entscheidend für den Erfolg. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, unterstützen Sie umfassend – von der Einschätzung der Erfolgsaussichten bis zur Empfehlung geeigneter Vorbereitungsmaßnahmen.

Verjährung im Verkehrsstrafrecht – Wann verjähren Verkehrsdelikte?

Auch Verkehrsdelikte unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Die Verjährung im Verkehrsstrafrecht richtet sich nach der gesetzlichen Strafandrohung des jeweiligen Tatbestands. Bei Delikten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei bis fünf Jahre. In besonders schweren Fällen – etwa bei gefährlicher Körperverletzung im Straßenverkehr – kann die Verjährung auch deutlich länger dauern. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, kann aber durch bestimmte Maßnahmen wie Anklageerhebung oder Durchsuchung unterbrochen werden. Eine genaue Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht ist entscheidend, um mögliche Verfahrenshindernisse frühzeitig zu erkennen und zu nutzen.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – Wie bekomme ich den Führerschein zurück?

Nach Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Wiedererteilung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Betroffene müssen einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen – meist nach Ablauf einer Sperrfrist. In vielen Fällen fordert die Behörde zusätzlich ein positives MPU-Gutachten, um die Fahreignung nachzuweisen. Wer sich nicht gut vorbereitet oder die Fristen verpasst, riskiert lange Verzögerungen. Als erfahrene Verteidiger im Verkehrsstrafrecht unterstützen wir Sie nicht nur im Strafverfahren, sondern begleiten Sie auch im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – von der Akteneinsicht bis zur MPU-Vorbereitung.

Ihre Verteidigung im Verkehrsstrafrecht – Warum Dr. Böttner Rechtsanwälte

Verkehrsstrafrechtliche Verfahren erfordern Fingerspitzengefühl, juristische Präzision und Erfahrung. Bei uns, Dr. Böttner Rechtsanwälte, profitieren Sie von einer spezialisierten Strafrechtskanzlei mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Fahrverboten und vielen weiteren Delikten im Straßenverkehr. Wir vertreten Sie bundesweit, schnell, diskret und mit klarer Strategie. Ob durch Akteneinsicht, Stellungnahmen oder Gespräche mit der Staatsanwaltschaft – wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten, ein Strafverfahren eingestellt wird oder eine Hauptverhandlung vermieden werden kann. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen in jeder Lage zur Seite – auch kurzfristig und rund um die Uhr erreichbar.

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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