Delikte im Strafrecht

Unsere Kanzlei-Leistungen im Strafrecht: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet Strafverteidiger Dr. Böttner Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachstehende Liste der Kompetenzen unserer Kanzlei im Strafrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient vielmehr der groben Übersicht und Einordnung dem Strafrecht zuzuordnender Delikte bzw. Strafsachen.

  • Der Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB stellt nach dem deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt dar und beschäftigt die Rechtsanwälte und Gerichte wie kaum eine andere Straftat. So gut wie jeder ist im Alltag einmal mit einem Diebstahl konfrontiert worden. Schnell kann man zum Opfer oder zum Täter werden. Was Sie als Beschuldigter oder Opfer zu beachten haben, möchten wir Ihnen kurz aufzeigen.

  • Die Körperverletzung tritt regelmäßig im Alltag auf, insbesondere zwischen Jugendlichen, und kann von der „einfachen“ Körperverletzung schnell durch Verwendung von Waffen oder sonstigen Gegenständen schwere körperliche Schäden hervorrufen und daher eine recht hohe Strafe bedeuten für den Betroffenen.

  • Die Delikte wie Mord und Totschlag gehören zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht. Eine gute Strafverteidigung ist daher unumgänglich. Die richtige Wahl der Verteidigung kann häufig den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Freispruch ausmachen.

  • Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt unter anderem den unerlaubten Handel sowie den Besitz und Anbau von Drogen und sonstigen Beträubungsmitteln. Je nach der konkreten Menge der Drogen kann auch der Eigenkonsum von Cannabis unter Strafe stehen, so dass eine rechtliche Beratung empfehlenswert ist bei strafrechtlichen Ermittlungen.

  • Strafe für exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB Wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörden wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten vom Amts wegen für geboten hält. Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Strafe wegen exhibitionistischen Handlungen nach § 183 StGB vermeiden: Eine frühzeitige Einwirkung [...]
  • Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet.

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

  • Egal ob Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff, sobald der Vorwurf eines Sexualdelikts nach § 177 StGB im Raum steht, ist höchste Alarmbereitschaft geboten. Schon der Verdacht kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben. Auch ein späterer Freispruch kann diese Schäden in vielen Fällen nicht mehr vollständig kompensieren. (Sexualstrafrecht nach neuer Rechtslage ab Ende 2016.)

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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