Delikte im Strafrecht
Unsere Kanzlei-Leistungen im Strafrecht: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet Strafverteidiger Dr. Böttner Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachstehende Liste der Kompetenzen unserer Kanzlei im Strafrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient vielmehr der groben Übersicht und Einordnung dem Strafrecht zuzuordnender Delikte bzw. Strafsachen.
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Nicht nur Alkohol, sondern auch der Konsum von Drogen kann zu einer Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB führen. Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen ein Fahrzeug führt und dadurch eine konkrete Gefahr verursacht, erfüllt den Straftatbestand.
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Der Straftatbestand des § 316 StGB ist erfüllt, wenn jemand ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln steht und dadurch fahruntüchtig ist.
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Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt unter anderem den unerlaubten Handel sowie den Besitz und Anbau von Drogen und sonstigen Beträubungsmitteln. Je nach der konkreten Menge der Drogen kann auch der Eigenkonsum von Cannabis unter Strafe stehen, so dass eine rechtliche Beratung empfehlenswert ist bei strafrechtlichen Ermittlungen.
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Der Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB stellt nach dem deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt dar und beschäftigt die Rechtsanwälte und Gerichte wie kaum eine andere Straftat. So gut wie jeder ist im Alltag einmal mit einem Diebstahl konfrontiert worden. Schnell kann man zum Opfer oder zum Täter werden. Was Sie als Beschuldigter oder Opfer zu beachten haben, möchten wir Ihnen kurz aufzeigen.
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Strafe für exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB Wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörden wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten vom Amts wegen für geboten hält. Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Strafe wegen exhibitionistischen Handlungen nach § 183 StGB vermeiden: Eine frühzeitige Einwirkung [...]
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Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet.
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Der Betrug zählt zu den häufigsten Straftaten im Alltag der Strafverfolgung. Betrug tritt in verschiedenen Konstellationen auf, die zu einem Vermögensschaden bei einem oder mehreren Betrugsopfern führen. Aufgrund der Komplexität einzelner Betrugstaten – z.B. im Internet oder bei Geschäften des täglichen Lebens – ist in vielen Fällen eine Rechtsberatung durch einen auf das Strafrecht und Betrugsfälle spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.
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Die einfache Brandstiftung gemäß § 306 StGB stellt eine besondere und speziellere Form der Sachbeschädigung dar, welche durch Feuer herbeigeführt wird.
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§ 268 StGB schützt das Vertrauen in die Echtheit und Unverfälschtheit technischer Aufzeichnungen. Strafbar macht sich, wer eine unechte technische Aufzeichnung herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte/verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht – und dies zur Täuschung im Rechtsverkehr geschieht.
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Eine räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB liegt vor, wenn jemand eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begeht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.