Delikte im Strafrecht

Unsere Kanzlei-Leistungen im Strafrecht: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet Strafverteidiger Dr. Böttner Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachstehende Liste der Kompetenzen unserer Kanzlei im Strafrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient vielmehr der groben Übersicht und Einordnung dem Strafrecht zuzuordnender Delikte bzw. Strafsachen.

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

  • Das Strafverfahren eröffnet in Form der Nebenklage einem Verletzten bzw. Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, neben dem Staatsanwalt quasi als weiterer Ankläger aufzutreten und selbst oder durch seinen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter aktiv an dem Prozess teilzunehmen.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht richtet sich an Kliniken und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Verantwortung bei Operationen oder Behandlungsmaßnahmen sowie der Ausgabe und Abrechnung von Medikamenten und Heilbehandlungen oft in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die gezielte Rechtsberatung richtet sich an die Ärzte und Mediziner.

  • Der Betrug zählt zu den häufigsten Straftaten im Alltag der Strafverfolgung. Betrug tritt in verschiedenen Konstellationen auf, die zu einem Vermögensschaden bei einem oder mehreren Betrugsopfern führen. Aufgrund der Komplexität einzelner Betrugstaten – z.B. im Internet oder bei Geschäften des täglichen Lebens – ist in vielen Fällen eine Rechtsberatung durch einen auf das Strafrecht und Betrugsfälle spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.

  • Der Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB stellt nach dem deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt dar und beschäftigt die Rechtsanwälte und Gerichte wie kaum eine andere Straftat. So gut wie jeder ist im Alltag einmal mit einem Diebstahl konfrontiert worden. Schnell kann man zum Opfer oder zum Täter werden. Was Sie als Beschuldigter oder Opfer zu beachten haben, möchten wir Ihnen kurz aufzeigen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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