Fahrerflucht nicht bemerkt
Fahrerflucht nicht bemerkt – Was tun, wenn Sie den Unfall nicht wahrgenommen haben?Gerade im Stadtverkehr oder beim Einparken können kleinere Unfälle unbemerkt bleiben. Viele Betroffene entdecken später Schäden an ihrem Fahrzeug und sind verunsichert, ob sie womöglich unabsichtlich eine Fahrerflucht begangen haben. In solchen Fällen ist es entscheidend, sofort einen Strafverteidiger für Fahrerflucht nach § 142 StGB zu kontaktieren, bevor Sie mit der Polizei oder der Versicherung sprechen.
Auch wenn noch unklar ist, ob Sie den Schaden verursacht oder selbst erlitten haben: Zeugen könnten den Vorfall beobachtet und Ihr Kennzeichen notiert haben. Dann kann schnell ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet werden.
Ob ein Unfall bemerkt werden musste, wird häufig durch Sachverständigengutachten geklärt – etwa anhand der Aufprallstärke, akustischer Signale oder Fahrzeugbewegungen. Eine pauschale Aussage, man habe ,,nichts bemerkt“, reicht in der Regel nicht aus und kann als Schutzbehauptung gewertet werden.
Wichtig: Nur wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Unfall tatsächlich unbemerkt blieb, bleibt man in der Regel straflos. Daher ist professionelle Unterstützung von Anfang an unerlässlich.