Wiederaufnahmeverfahren erwirken:
Lassen Sie von unseren Spezialisten für Anom-Verfahren Ihr Urteil prüfen. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Lassen Sie von unseren Spezialisten für Anom-Verfahren Ihr Urteil prüfen. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Im Oktober 2019 unterschreibt eine litauische Richterin einen Beschluss, der zunächst völlig unscheinbar aussieht. Für die Richterin bedeutet dieser Schritt lediglich, dass Ermittlungsbehörden einen heimlichen Zugriff auf die Daten eines Servers erhalten sollen, um die Kommunikation internationaler Krimineller zu überwachen. Dass diese Entscheidung weit über das hinausgeht, was sie sich vorstellen kann, ahnt sie nicht. Denn der Server, dessen Daten sie freigibt, stammt nicht aus der kriminellen Szene. Er wurde von der Polizei selbst angemietet. Und auch der vermeintlich kriminelle Kommunikationsdienst, dessen Inhalte durch die Entscheidung zugänglich werden, wurde nicht von Undercover-Strukturen der Unterwelt entwickelt, sondern vom Federal Bureau of Investigation. Mit genau dieser Unterschrift beginnt eine Operation, die heute europaweit zu erheblichen rechtlichen Erschütterungen führt und das Vertrauen in internationale Ermittlungsstrukturen nachhaltig belastet. Unter dem Decknamen ANOM entstand eine verdeckte Aktion, die nicht nur gegen die organisierte Kriminalität gerichtet war, sondern bei der ganze Staaten – und sogar ein Gericht – im Unklaren gelassen wurden. Die Folgen reichen bis in hunderte Strafverfahren hinein, darunter mehr als 860 Ermittlungsverfahren allein in Deutschland, aus denen bereits über 300 rechtskräftige Verurteilungen hervorgegangen sind. Für viele Betroffene stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen diese Hintergründe auf ihr eigenes Verfahren haben können.
„
Wenn ein Beschluss, auf dem so viele Verfahren basieren, auf manipulierten oder zumindest bewusst verknappten Angaben beruht, ist fraglich, ob die so gewonnenen Beweise verwertbar sind. Mehrere Strafrechtler sprechen bereits von einem möglichen „größten anzunehmenden Unfall“ der deutschen Strafrechtsprechung. Einige sehen sogar Anhaltspunkte dafür, dass rechtskräftige Urteile erneut geprüft werden müssen. Je nach Bewertung der Gerichte könnte dies zu einer ganzen Welle von Wiederaufnahmeverfahren führen.
Anom wurde in der kriminellen Szene als besonders sicherer Kommunikationsdienst angesehen. Die Geräte traten hochwertig, professionell und exklusiv auf und wurden über persönliche Kontakte verbreitet. Der vermeintlich hohe Sicherheitsstandard überzeugte besonders Drogenhändler, Waffenverkäufer und Personen, die schwere Straftaten planten. Niemand wusste zu diesem Zeitpunkt, dass die Entwicklung nicht aus einem Kartell oder einem Netzwerk professioneller Cyberkrimineller stammte. Tatsächlich war Anom ein Projekt des FBI. Nachdem es 2018 gelungen war, den Kryptodienst Phantom Secure zu zerschlagen und einen Insider zu gewinnen, entwickelte dieser Insider ein neues Gerät, das später unter dem Namen Anom vermarktet wurde. Das FBI gewährte ihm Strafnachlass und erhielt im Gegenzug vollständigen Einblick in die Entwicklung. So konnte das System so programmiert werden, dass sämtliche Nachrichten automatisch an ein von Ermittlern kontrolliertes System weitergeleitet wurden. Während die Nutzer glaubten, besonders geschützt und verschlüsselt zu kommunizieren, flossen ihre Daten in Wahrheit in Echtzeit an US-Behörden. Die ersten Geräte wurden gezielt in Australien verteilt, weil dort besonders gute Zugänge zur Szene bestanden. Obwohl ein australisches Gericht die Überwachung lediglich national erlaubte und die Weitergabe der Daten ins Ausland ausdrücklich untersagte, entwickelte sich Anom anschließend zu einer globalen Überwachungsmaßnahme. Diese Grenzen wurden in den beteiligten Staaten jedoch offenbar nie ernsthaft thematisiert. Die Daten selbst wurden am Ende auf einem Server in Litauen gespeichert. Genau dieser Server war Gegenstand des Gerichtsbeschlusses der litauischen Richterin. Sie wusste nicht, dass der Staat selbst hinter der Infrastruktur stand. Die Ermittler brauchten keinen heimlichen Zugriff, sondern lediglich eine Erlaubnis, den eigenen Server weiter zu überwachen. Der Begriff „heimlich“, der im Beschluss auftaucht, ist inzwischen ein zentrales rechtliches Problem. Denn er bezieht sich auf eine Überwachungsmaßnahme, die in dieser Form gar nicht erforderlich war und möglicherweise bewusst falsch dargestellt wurde.
Interne Dokumente zeigen inzwischen eindrucksvoll, wie eng FBI und litauische Polizei bereits Monate vor dem Beschluss zusammenarbeiteten. Mehr als 400 Seiten E-Mail-Korrespondenz belegen, dass beide Seiten Formulierungen austauschten, mit dem erklärten Ziel, rechtliche Schwierigkeiten vor Gericht zu vermeiden. Dabei wurden nicht nur Informationen weggelassen, sondern bewusst gesteuert, welche Details der Richterin präsentiert werden sollten. Hinweise darauf, dass der Kryptodienst vom FBI entwickelt worden war, wurden vollständig gestrichen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, im Antrag nicht von entschlüsselten, sondern von verschlüsselten Nachrichten zu sprechen. So entstand der Eindruck, es handele sich um einen fremden Server, auf den erstmals heimlich zugegriffen werden müsse, und nicht um eine Infrastruktur, die im Auftrag der Behörden errichtet worden war. Diese bewusste Gestaltung des Rechtshilfeersuchens, die durch die sogenannten Anom-Leaks dokumentiert ist, spricht dafür, dass der Richterin ein unvollständiger Sachverhalt vorgelegt wurde. Genau diese Punkte spielen bei der rechtlichen Bewertung eine entscheidende Rolle, denn verdeckte Ermittlungsmaßnahmen stehen unter strenger richterlicher Kontrolle. Eine vollständige Darstellung hätte erhebliche Zweifel ausgelöst, insbesondere bezüglich der Frage, ob die Ermittler hier nicht selbst eine unzulässige Form der Tatprovokation geschaffen haben könnten. Für Personen, deren Verfahren auf Anom-Daten basieren, ist genau dieser Punkt bedeutend. Wenn ein richterlicher Beschluss auf manipulierten oder unvollständigen Informationen beruht, stellt sich die Frage, ob die daraus gewonnenen Erkenntnisse überhaupt verwertbar sind.
Als die Überwachung im Juni 2021 auslief, starteten die Ermittlungsbehörden weltweit eine der größten Zugriffswellen der letzten Jahre. Mehr als 12.000 Anom-Geräte waren im Umlauf. Die Ermittler hatten über 27 Millionen Nachrichten aus über hundert Ländern ausgewertet. Es kam weltweit zu Festnahmen und Durchsuchungen. Auch in Deutschland löste die Operation eine beispiellose Welle von Ermittlungen aus. Auf Grundlage der Daten wurden mehr als 860 Verfahren eingeleitet. Viele Angeklagte wurden zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Chats bildeten häufig den zentralen Baustein der Beweisführung. Problematisch ist jedoch, dass der entscheidende litauische Beschluss geheim gehalten wurde. Weder die USA noch Litauen gaben ihn heraus. Selbst der BGH erhielt keine Einsicht, entschied aber dennoch, dass die Daten verwertbar seien. Der BGH berief sich dabei auf den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen Justizbehörden verschiedener Staaten, obwohl die deutschen Behörden nicht wussten, in welchem Land der Beschluss ergangen war. Genau dies führt heute zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten.
Die inzwischen veröffentlichten Dokumente stellen die bisherige Sichtweise grundlegend infrage. Sie legen nahe, dass das Gericht in Litauen die wahre Natur der Operation nicht kannte und dass der Beschluss auf einer falschen oder zumindest unvollständigen Grundlage beruhte. Wenn ein Beschluss, auf dem hunderte Verfahren basieren, auf manipulierten oder bewusst verknappten Angaben fußt, stellt sich die Frage, ob die so gewonnenen Beweise verwertbar sind. Mehrere Strafrechtler sprechen bereits von einem der größten denkbaren Fehler in der jüngeren Strafrechtspraxis. Einige Experten sehen sogar die Möglichkeit, dass bereits rechtskräftige Urteile erneut überprüft werden müssen. Je nachdem, wie deutsche Gerichte die neue Sachlage bewerten, könnte eine Vielzahl von Wiederaufnahmeverfahren bevorstehen. Denn wenn ein staatlicher Zugriff auf Kommunikationsdaten auf einer Täuschung gegenüber einem Gericht beruht, betrifft das nicht nur deutsches Recht, sondern zentrale europäische Mindeststandards. Der Zweck einer Ermittlung darf niemals dazu führen, dass rechtsstaatliche Kontrolle ausgehebelt wird. Für Betroffene bedeutet dies, dass die Grundlage ihres Verfahrens möglicherweise neu bewertet werden muss.
Die Anom-Operation verdeutlicht, wie wirkungsvoll moderne Überwachungstechniken sein können und wie sensibel das Gleichgewicht zwischen effektiver Strafverfolgung und rechtsstaatlichen Grenzen ist. Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass Gerichte vollständig informiert werden, damit Entscheidungen auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage getroffen werden können. Wenn Gerichte unvollständig oder irreführend informiert werden, verlieren Ermittlungsmaßnahmen ihre Legitimation. Für die Zukunft wird entscheidend sein, dass transparente Standards für internationale verdeckte Operationen geschaffen werden. Ermittlungsbehörden müssen arbeitsfähig bleiben, aber richterliche Kontrolle darf nicht umgangen werden. Nur so kann der Schutz der Grundrechte gewährleistet werden. Der Fall Anom wird die Justiz weltweit noch lange beschäftigen. Er zeigt deutlich, dass Staaten einander nur dann vertrauen können, wenn die grundlegenden Regeln eines fairen Verfahrens eingehalten werden. Dieses Vertrauen ist essenziell, damit grenzüberschreitende Strafverfolgung funktionieren kann. Wenn sich jedoch herausstellt, dass dieses Vertrauen missbraucht wurde, betrifft das unmittelbar die Betroffenen, deren Verfahren auf solchen Daten basieren. Genau deshalb kann die aktuelle Entwicklung für Sie bedeuten, dass Ihr Verfahren, Ihr Urteil oder Ihr Ermittlungsstatus neu bewertet werden könnte.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.