Rechtsanwältin Kristina Steinmetz

(Im Anstellungsverhältnis)

Strafverfahren können für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben – persönlich, beruflich und wirtschaftlich. Umso wichtiger ist eine Strafverteidigung, die frühzeitig ansetzt, die Ermittlungen kritisch hinterfragt und die Interessen des Mandanten konsequent in den Mittelpunkt stellt.
Rechtsanwältin Kristina Steinmetz ist ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Sie verbindet eine fundierte juristische Ausbildung mit internationaler Erfahrung und einem klaren beruflichen Schwerpunkt im Strafrecht.

Kurzprofil:
Rechtsanwältin Kristina Steinmetz
Strafverteidigerin in Frankfurt

  • Strafverteidigerin in Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
  • Tätigkeit für die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte & Strafverteidiger
  • Mehrjährige praktische Tätigkeit im Bereich der Strafverteidigung
  • LL.M.-Studium an der University of California, Berkeley
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie zuvor an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Auslandssemester an der Università degli Studi di Genova in Italien
  • Wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des internationalen Strafrechts
  • Deutsch als Muttersprache, Englisch fließend und gute Italienischkenntnisse

Die Ausrichtung von Rechtsanwältin Kristina Steinmetz auf das Strafrecht begann bereits während ihrer juristischen Ausbildung. Schon während des Studiums sammelte sie praktische Erfahrungen in der Strafverteidigung, unter anderem während eines Praktikums bei einem renommierten Frankfurter Strafverteidiger. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Goethe-Universität Frankfurt am Main legte sie im April 2018 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Einen besonderen internationalen Schwerpunkt setzte sie durch ein Erasmus-Semester an der Università degli Studi di Genova sowie anschließend durch ein LL.M.-Studium an der renommierten University of California, Berkeley. Dort wurde ihre Arbeit im Kurs „Legal Research and Writing for LL.M. Students“ mit dem „Best Legal Memorandum Award“ ausgezeichnet. Auch wissenschaftlich beschäftigte sich Rechtsanwältin Steinmetz mit strafrechtlichen Fragestellungen. Im Jahr 2020 war sie Co-Autorin des Beitrags „Joining Forces: National War Crimes Units and the Pursuit of International Justice“, der im Human Rights Quarterly veröffentlicht wurde.

Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2019 bis 2021 am Landgericht Frankfurt am Main. Im September 2021 schloss sie ihre juristische Ausbildung mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Anschließend war sie mehrere Jahre als juristische Mitarbeiterin in einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin tätig. Seit November 2024 arbeitet sie als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin.

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Gute Strafverteidigung beginnt damit, dem Mandanten zuzuhören. Sie verlangt aber ebenso, die Ermittlungen kritisch zu hinterfragen, jedes Detail sorgfältig zu prüfen und die Rechte des Beschuldigten konsequent durchzusetzen.

Die Arbeitsweise von Strafverteidigerin Steinmetz ist geprägt von Sorgfalt, persönlichem Einsatz und konsequenter Interessenvertretung. Ihr Ziel ist dabei stets, für den Mandanten das unter den konkreten Umständen bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Persönliche Motivation

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, befindet sich häufig von einem Moment auf den anderen in einer außergewöhnlichen Situation. Eine Durchsuchung, eine Vorladung, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder gar eine Festnahme können das bisherige Leben erheblich verändern. Neben den möglichen strafrechtlichen Folgen stehen oftmals die berufliche Existenz, die persönliche Reputation und familiäre Beziehungen auf dem Spiel.

Rechtsanwältin Kristina Steinmetz steht dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Tatvorwurf, von seiner Vergangenheit oder davon, wie schwer die Vorwürfe wiegen, Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren hat. Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht daran, wie konsequent er bestraft, sondern daran, wie konsequent er seine eigenen Regeln einhält.

Dabei ist es für Rechtsanwältin Steinmetz selbstverständlich, die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft kritisch zu überprüfen. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist noch kein Beweis für eine Straftat. Aufgabe der Verteidigung ist es, belastende Annahmen zu hinterfragen, entlastende Umstände herauszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte des Mandanten in jeder Phase des Verfahrens gewahrt werden.

Gerade im Ermittlungsverfahren können frühzeitig getroffene Entscheidungen den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen. Rechtsanwältin Steinmetz legt deshalb besonderen Wert darauf, bereits zu Beginn eines Verfahrens eine klare Strategie zu entwickeln und unnötige oder vorschnelle Einlassungen zu vermeiden.

Mitgliedschaften

Rechtsanwältin Kristina Steinmetz ist Mitglied

  • im Deutschen Anwaltverein (DAV),
  • ⁠in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie
  • in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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