Die strafbare Handlungen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Schriften sind im § 184b StGB geregelt. Der Vorwurf, mit kinderpornografischem Material nach § 184b StGB in Verbindung zu stehen, stellt eine existenzielle Bedrohung für jede betroffene Person dar. Der bloße Verdacht kann erhebliche persönliche, berufliche und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen – unabhängig von der Schuldfrage. Umso wichtiger ist es, dass Sie in dieser Situation einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie an Ihrer Seite wissen, der Ihre Rechte konsequent schützt und sofort reagiert.
Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht stehen wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte mit Fachwissen, Diskretion und Einsatzbereitschaft an Ihrer Seite – bundesweit und jederzeit. Besonders häufig vertreten wir Mandanten als Anwälte für Kinderpornografie in Hamburg, sowie an anderen Orten.