Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Anwalt Kinderpornografie Hamburg

Die strafbare Handlungen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Schriften sind im § 184b StGB geregelt.  Der Vorwurf, mit kinderpornografischem Material nach § 184b StGB in Verbindung zu stehen, stellt eine existenzielle Bedrohung für jede betroffene Person dar. Der bloße Verdacht kann erhebliche persönliche, berufliche und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen – unabhängig von der Schuldfrage. Umso wichtiger ist es, dass Sie in dieser Situation einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie an Ihrer Seite wissen, der Ihre Rechte konsequent schützt und sofort reagiert.

Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht stehen wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte mit Fachwissen, Diskretion und Einsatzbereitschaft an Ihrer Seite – bundesweit und jederzeit. Besonders häufig vertreten wir Mandanten als Anwälte für Kinderpornografie in Hamburg, sowie an anderen Orten.

 

Strafe wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Kinderpornografie Strafe: Welche Strafe droht bei Kinderpornografie?

Die Strafe für Kinderpornografie nach § 184b StGB sind erheblich und wurden in den letzten Jahren massiv verschärft. Bereits der Besitz wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren möglich – jedoch nur unter engen Voraussetzungen.

Noch deutlich höher fallen die Strafen bei der Verbreitung oder Herstellung aus: Hier liegt das Strafmaß zwischen einem Jahr und 15 Jahren. Ein Eintrag ins Führungszeugnis, berufsrechtliche Konsequenzen sowie familienrechtliche Folgen (z. B. Sorgerechtsentzug) sind häufige Nebenfolgen.

Wer sich frühzeitig von einem Anwalt für Kinderpornografie in Hamburg beraten lässt, kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen – bis hin zur Einstellung.

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie – was tun?

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB beginnt meist mit einer Hausdurchsuchung – häufig am frühen Morgen, plötzlich und mit enormem Druck. Die Polizei beschlagnahmt dabei Computer, Handys, USB-Sticks und andere Datenträger. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollten Sie konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keinerlei Angaben machen – auch nicht zur vermeintlichen Entlastung.

Kontaktieren Sie stattdessen sofort einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie in Hamburg. Wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte können bereits im Ermittlungsstadium Akteneinsicht beantragen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln – bevor eine Anklage erhoben wird.

Wie bereitet man sich bei einem Vorwurf wegen Kinderpornografie vor?

Der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte kommt meist völlig unerwartet – häufig verbunden mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung von Geräten. In dieser Situation ist es wichtig, nicht voreilig zu handeln und vor allem keine Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Auch vermeintlich entlastende Angaben können später gegen Sie verwendet werden.

Die wichtigsten Schritte:

  1. Ruhe bewahren und Schweigerecht nutzen
  2. Keine Geräte oder Passwörter freiwillig herausgeben
  3. Sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie aufnehmen
  4. Verteidigung vorbereiten – mit Akteneinsicht und klarer Strategie
  5. Möglichst früh eine Einstellung des Verfahrens anstreben

Ein spezialisierter Strafverteidiger für Kinderpornografie kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend eingreifen und die Weichen für ein erfolgreiches Ergebnis stellen – bis hin zur Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher der Schlüssel, um die Folgen eines solchen Vorwurfs abzumildern oder vollständig abzuwenden.

Was ist unter Kinderpornografie nach § 184b StGB zu verstehen?

Der Begriff „Kinderpornografie“ gemäß § 184b StGB ist rechtlich präzise definiert und umfasst sämtliche Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder mit Kindern unter 14 Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um echte Fotos, Videos, Zeichnungen oder computergenerierte Bilder handelt. Auch virtuelle Darstellungen – etwa Morphings oder Deepfakes – können den Tatbestand des § 184b StGB erfüllen, wenn sie den Anschein erwecken, ein echtes Kind abzubilden.

Kinderpornografisch sind insbesondere Inhalte, die:

  • sexuelle Handlungen eines Kindes oder mit einem Kind zeigen,
  • ein Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen,
  • die primären Geschlechtsmerkmale eines Kindes in aufreizender Weise zeigen,
  • Gewalthandlungen oder die Darstellung von Kindern in Zwangssituationen beinhalten.

Ein erfahrener Anwalt für Kinderpornografie in Hamburg prüft im Einzelfall genau, ob die sichergestellten Inhalte tatsächlich unter diese Definition fallen – denn die rechtliche Abgrenzung kann im Detail sehr komplex sein.

 

Strafe wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB vermeiden:

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Welche Handlungen stellt der § 184b StGB explizit unter Strafe?

§ 184b StGB sanktioniert eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungen in Bezug auf kinderpornografisches Material. Die Strafbarkeit ist dabei nicht auf die Produktion beschränkt, sondern umfasst bereits den Besitz oder das bloße Abrufen.

Strafbare Handlungen sind unter anderem:

  • Herstellen kinderpornografischer Inhalte (z. B. durch Fotografieren oder Filmen)
  • Verbreiten oder öffentlich Zugänglichmachen, etwa über Messenger, Foren oder soziale Netzwerke
  • Anbieten oder Verschaffen, auch unentgeltlich
  • Erwerben oder Besitzen – auch bei nur einer Datei
  • Abrufen oder Zugänglichmachen durch Telekommunikationsdienste, z. B. über Darknet oder P2P-Netzwerke

Auch das Versenden eines Links zu entsprechenden Inhalten kann bereits als Verbreitung im Sinne des § 184b StGB gewertet werden. Wer also unbedacht Dateien weiterleitet oder speichert, kann sich strafbar machen – selbst wenn er sich der Strafbarkeit nach § 184b StGB nicht bewusst ist.

Minder schwere Fälle nach § 184b Abs. 4 StGB 

Auch wenn Kinderpornografie gemäß § 184b StGB grundsätzlich als Verbrechen geahndet wird, sieht § 184b Abs. 4 StGB ausdrücklich die Möglichkeit eines minder schweren Falls vor. In solchen Fällen liegt das Strafmaß „nur“ bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Ein minder schwerer Fall kann insbesondere dann angenommen werden, wenn:

  • die Menge des Materials sehr gering war,
  • kein Verbreitungswille erkennbar ist,
  • kein Bezug zu Missbrauch oder Herstellung besteht,
  • der Beschuldigte geständig, therapiebereit und kooperativ ist.

Ein Anwalt für Kinderpornografie kann gezielt auf einen minder schweren Fall hinwirken – insbesondere durch Verhaltenslenkung im Ermittlungsverfahren, frühzeitige Stellungnahmen, Therapienachweise und glaubhafte Reue. Diese Option kann den entscheidenden Unterschied machen, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder gar eingestellt wird.

Ist auch das bloße Betrachten von kinderpornografischen Inhalten nach § 184b StGB strafbar?

Ja, bereits das Ansehen von Kinderpornografie im Internet kann nach § 184b StGB strafbar sein – auch wenn keine bewusste Speicherung erfolgt. Der Gesetzgeber wertet das gezielte Abrufen kinderpornografischer Inhalte häufig als „Sich-Verschaffen“ oder sogar als „Besitz“, insbesondere wenn die Inhalte in temporären Speicherbereichen (Cache) des Browsers abgelegt werden. Eine bloße Ansicht über Streaming-Angebote schützt daher nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

Ein Anwalt für Kinderpornografie prüft im Einzelfall, ob ein „Verschaffen“ im strafrechtlichen Sinne tatsächlich vorliegt – denn nur ein aktives, vorsätzliches Handeln erfüllt den Tatbestand. Gerade bei unklaren technischen Abläufen, wie etwa Pop-ups, Weiterleitungen oder automatisch startenden Videos, bestehen gute Verteidigungsansätze.

Was gilt bei unbeabsichtigtem Besitz von Inhalten des § 184b StGB?

Auch wenn Inhalte unabsichtlich auf dem Gerät landen – etwa durch Autoplay-Funktionen, Vorschauen, Werbung oder infizierte E-Mail-Anhänge – kann dies zu einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB führen. In solchen Fällen ist die Verteidigung besonders sensibel zu führen, da es maßgeblich auf die Nachweisbarkeit der Kenntnis und des Vorsatzes ankommt. Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornografie prüft, ob überhaupt ein vorsätzliches Verhalten vorliegt – denn nur dann ist eine Strafbarkeit gegeben.

Können auch gelöschte Dateien zu einer Strafe wegen Kinderpornografie führen?

Ja, auch gelöschte kinderpornografische Dateien können strafrechtlich gemäß § 184b StGB relevant sein. Werden bei der forensischen Auswertung durch die Ermittlungsbehörden Reste solcher Inhalte auf der Festplatte gefunden, kann dies als Besitz im strafrechtlichen Sinne gewertet werden – selbst wenn die Dateien längst in den Papierkorb verschoben oder gelöscht wurden. Ein spezialisierter Anwalt für Kinderpornografie wird prüfen, ob der Besitz tatsächlich nachgewiesen werden kann oder ob es sich lediglich um automatisierte Reste handelt, die dem Beschuldigten möglicherweise gar nicht bewusst waren. Für eine Verurteilung ist nämlich entscheidend, ob der Inhalt wissentlich und willentlich auf dem Gerät vorhanden war.

 

Strafe wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB vermeiden:

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Sind auch sogenannte „Posing-Fotos“ strafbar?

Posing-Fotos stellen einen besonders sensiblen Grenzbereich dar. Es handelt sich dabei um Abbildungen unbekleideter oder spärlich bekleideter Kinder, die vermeintlich ohne expliziten sexuellen Bezug aufgenommen wurden – etwa Urlaubsfotos oder Aufnahmen aus Sport- oder Ballettkontexten. Solche Bilder können jedoch unter bestimmten Umständen als kinderpornografisch gemäß § 184b StGB eingestuft werden, insbesondere wenn:

  • die Pose unnatürlich geschlechtsbetont ist,
  • die Darstellung auf eine Sexualisierung abzielt,
  • der Kontext auf eine gezielte Sammlung oder Verwendung in Missbrauchszusammenhängen schließen lässt.

Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich – und genau deshalb ist eine individuelle Prüfung durch einen erfahrenen Verteidiger unerlässlich. Wer Posing-Fotos besitzt oder verbreitet, sollte sich dringend von einem Anwalt für Kinderpornografie beraten lassen, um frühzeitig Klarheit über das Risiko einer strafrechtlichen Bewertung zu erhalten.

Fallen auch animierte oder virtuelle Darstellungen unter § 184b StGB?

Ja § 184b StGB stellt nicht nur reale, sondern auch virtuelle Darstellungen unter Strafe. Dazu zählen:

  • Computeranimierte Bilder (CGI)
  • Zeichnungen und Comics
  • Deepfakes oder Morphings, bei denen reale Gesichter in fiktive Darstellungen eingefügt werden

Solche Inhalte gelten als kinderpornografisch, wenn sie realitätsnah und sexuell konnotiert sind. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass das Internet zu einem rechtsfreien Raum für pädokriminelle Fantasien wird. Auch das bloße Besitzen oder Weiterleiten solcher Inhalte erfüllt regelmäßig den Tatbestand. Ein Anwalt für Kinderpornografie prüft im Einzelfall, ob die Darstellung tatsächlich unter das Gesetz fällt oder ob es sich um eine legale, ggf. künstlerische oder ironische Darstellung handelt – was in seltenen Fällen zur Straflosigkeit führen kann.

Strafbarkeit der Vorbereitungshandlungen bei Kinderpornografie

Auch Vorbereitungshandlungen können nach deutschem Strafrecht bereits gemäß § 184b StGB strafbar sein – insbesondere dann, wenn sie als Versuch gewertet werden oder durch eigene Straftatbestände erfasst sind. Im Bereich von § 184b StGB bedeutet das zum Beispiel:

  • das gezielte Suchen nach kinderpornografischen Inhalten im Darknet,
  • der Versuch, entsprechendes Material herunterzuladen oder sich zu verschaffen,
  • der Besitz von Software oder Tools zur Verschleierung (z. B. VPN, Tor, Verschlüsselung) im Zusammenhang mit illegalen Plattformen.

Zwar ist allein der Gedanke oder das bloße Vorhaben noch nicht strafbar, doch kann eine Grenze schnell überschritten sein. Ein spezialisierter Anwalt für Kinderpornografie wird im Einzelfall prüfen, ob ein tatsächlicher Versuch im strafrechtlichen Sinn vorliegt oder ob nur eine unverbindliche Vorbereitungshandlung gegeben war – ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

Unterschied zwischen Kinderpornografie und Jugendpornografie (§§ 184b und 184c StGB)

Die Abgrenzung zwischen Kinderpornografie (§ 184b StGB) und Jugendpornografie (§ 184c StGB) richtet sich in erster Linie nach dem Alter der abgebildeten Person:

  • Kinderpornografie: Abbildungen von Personen unter 14 Jahren
  • Jugendpornografie: Abbildungen von 14- bis 17-Jährigen

Der rechtliche Unterschied hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Während Kinderpornografie nach § 184b StGB in fast allen Fällen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt, kann Jugendpornografie unter bestimmten Umständen auch mit Geldstrafe oder milderen Sanktionen geahndet werden.

Zudem sind Ausnahmen bei Jugendpornografie möglich, etwa bei einvernehmlichem Sexting unter Jugendlichen (§ 184c Abs. 4 StGB). Die genaue rechtliche Bewertung ist komplex. Ein Anwalt für Kinderpornografie prüft im Einzelfall, ob die Einordnung des Materials korrekt erfolgte und ob die strengeren Voraussetzungen des § 184b StGB überhaupt erfüllt sind.

Bedeutung der IT-Forensik bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie

In Verfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB spielt die digitale Spurensicherung eine zentrale Rolle. Die sogenannte IT-Forensik ist entscheidend, um festzustellen, ob kinderpornografische Inhalte auf Computern, Smartphones oder Cloud-Diensten vorhanden waren, wie sie dorthin gelangt sind und ob der Beschuldigte sie bewusst besessen oder verbreitet hat.

Moderne forensische Software kann auch bereits gelöschte Dateien rekonstruieren oder versteckte Ordner auslesen. Dabei werden sogar Metadaten wie Zugriffszeiten oder Dateipfade analysiert. Ein versierter Anwalt für Kinderpornografie kennt diese Techniken und prüft kritisch, ob die Auswertung korrekt, rechtmäßig und technisch nachvollziehbar erfolgte. Fehler in der Beweiserhebung können ein entscheidender Verteidigungsansatz sein.

Wann erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis bei § 184b StGB

Wird eine Person wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB verurteilt, erfolgt in der Regel auch eine Eintragung ins Führungszeugnis. Schon bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten oder bei besonders schwerwiegenden Fällen ist der Eintrag gesetzlich verpflichtend. Das hat gravierende Folgen: Die berufliche Zukunft, etwa im öffentlichen Dienst oder in sozialen Berufen, kann dauerhaft gefährdet sein.

Ein erfahrener Anwalt für Kinderpornografie wird daher alles daran setzen, eine Eintragung zu vermeiden – z. B. durch eine Einstellung des Verfahrens oder eine Verurteilung unterhalb der Eintragungsgrenze (Stichwort: § 32 BZRG). Auch der Zeitpunkt des Eintrags und die spätere Löschung müssen strategisch berücksichtigt werden.

 

Strafe wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB vermeiden:

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Wann verjährt Kinderpornografie gemäß § 184b StGB?

Die Verjährung von Straftaten nach § 184b StGB richtet sich nach dem Strafmaß. Da es sich bei den meisten Tatvarianten um sogenannte Verbrechen handelt, beträgt die Regelverjährung zehn Jahre. Bei besonders schweren Fällen (etwa Herstellung oder gewerbsmäßiger Verbreitung) kann sich die Verjährungsfrist sogar auf 20 Jahre verlängern (§ 78 Abs. 3 Nr. 2–3 StGB).

Für Betroffene bedeutet das: Selbst lange nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden – insbesondere, wenn erst später relevante Daten oder Hinweise entdeckt werden. Ein Anwalt für Kinderpornografie prüft, ob möglicherweise bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist oder ob Beweise wegen Zeitablaufs unverwertbar sind.

Wird das Jugendamt bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie eingeschaltet?

Ja – bei Verdacht auf kinderpornografische Straftaten erfolgt in vielen Fällen eine Meldung an das Jugendamt, insbesondere wenn der Beschuldigte mit Kindern lebt, beruflich mit ihnen zu tun hat oder selbst Kinder hat. Das Jugendamt prüft dann, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und ob Maßnahmen zum Schutz des Kindes erforderlich sind.

Dies kann bis zu familiengerichtlichen Eingriffen reichen, etwa dem Entzug des Sorgerechts oder Umgangsbeschränkungen. Eine gute strafrechtliche Verteidigung muss daher auch familienrechtliche Aspekte im Blick behalten.

Künstliche Intelligenz und § 184b StGB – Was gilt für KI-generierte Inhalte?

Die technische Entwicklung stellt das Strafrecht zunehmend vor neue Herausforderungen. Mit KI-Software lassen sich heute täuschend echte Bilder oder Videos erzeugen, die kinderpornografisch wirken, aber niemals ein reales Kind zeigen. Auch solche KI-generierten Inhalte können unter § 184b StGB fallen – insbesondere, wenn sie sexuell konnotiert sind und eine realistische Darstellung eines Kindes suggerieren.

Hier kommt es stark auf die Umstände und den Zweck der Nutzung an. Ein Anwalt für Kinderpornografie wird genau prüfen, ob die Inhalte den § 184b StGB tatsächlich erfüllen oder ob die Darstellung rechtlich zulässig ist – z. B. im Rahmen von Kunst, Satire oder medienpädagogischer Arbeit. Gerade bei KI-Bildern bestehen neue, noch nicht höchstrichterlich geklärte Spielräume für die Verteidigung.

Berufliche Folgen einer Verurteilung wegen § 184b StGB

Eine Verurteilung wegen Kinderpornografie zieht massive berufliche Konsequenzen nach sich. Besonders betroffen sind Menschen in sensiblen Berufsgruppen, etwa:

  • Lehrer, Erzieher und pädagogisches Personal
  • Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Juristen, Notare, Polizisten, Soldaten

Bereits eine rechtskräftige Verurteilung – auch ohne Haft – kann zu einer Entlassung, Entzug von Zulassungen oder einem lebenslangen Berufsverbot führen. Auch Einträge ins Führungszeugnis wirken sich unmittelbar auf Bewerbungschancen aus.

Als spezialisierte Anwälte für Kinderpornografie prüfen wir nicht nur die strafrechtliche Lage, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zur beruflichen Rehabilitation – z. B. über Therapieprogramme, gestufte Rückkehrmodelle oder individuelle Kommunikationslösungen im Umgang mit Arbeitgebern und Behörden.

 

Therapie als Möglichkeit zur Strafmilderung bei Kinderpornografie

Wer wegen Besitzes oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB beschuldigt wird, steht oft unter großem emotionalem Druck. In vielen Fällen ist der Vorwurf nicht Ausdruck von Pädosexualität, sondern Teil einer problematischen Mediennutzung, psychischer Krisen oder Suchtverhalten. In solchen Konstellationen kann eine therapeutische Aufarbeitung ein wichtiger Schritt sein – und auch strafmildernd wirken.

Gerichte werten den freiwilligen Beginn einer Therapie oft positiv – insbesondere bei Ersttätern, kooperativem Verhalten und glaubhafter Reue. In bestimmten Fällen kann dies sogar eine Einstellung nach § 153a StPO ermöglichen.

Als erfahrene Anwälte für Kinderpornografie helfen wir Ihnen dabei, geeignete Therapieeinrichtungen zu finden, Ihre persönliche Aufarbeitung gegenüber den Behörden glaubhaft darzulegen und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.

Warum Dr. Böttner Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei, Dr. Böttner Rechtsanwälte, hat sich unter anderem auf Verfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB spezialisiert. Wir wissen um die emotionale und gesellschaftliche Belastung, die mit einem solchen Vorwurf verbunden ist, und stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Diskretion zur Seite.

  • Spezialisierte Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht
  • Sofortige Hilfe bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen
  • Bundesweite Verteidigung, Schwerpunkt Anwalt für Kinderpornografie in Hamburg
  • Ziel: schnelle Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung
  • Erreichbar: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

Kinderpornografie Strafe vermeiden – jetzt rechtzeitig handeln!

Je früher Sie handeln, desto größer ist der Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigung. Bei uns sind Sie nicht nur ein Aktenzeichen – wir sehen den Menschen hinter dem Vorwurf und kämpfen für Ihre Rechte.

Kontaktieren Sie uns jetzt – diskret und unverbindlich. Unsere Anwälte für Kinderpornografie in Hamburg beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch – auf Wunsch auch anonym. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht.

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    Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

    Zum Autor:

    Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

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