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Anwalt für Betrugsrecht nach § 263 StGB

Strafe für Betrug: Wie hoch ist die Strafe für Betrug? 

Die Strafe für Betrug ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen des Betrugs droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 

Betrug Verjährung: Wann verjährt ein begangener Betrug? 

Der Betrug verjährt innerhalb von fünf Jahren, wie in § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB geregelt. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet ist. Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene prozessuale Maßnahmen unterbrochen werden – etwa durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, den Erlass eines Strafbefehls oder die Eröffnung des Hauptverfahrens. Infolge einer solchen Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.

Strafe für Betrug nach § 263 StGB vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Haben Sie eine Vorladung wegen des Verdachts des Betrugs nach § 263 StGB erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung, Anzeige oder Anklage wegen eines Betrugs erhalten haben, befinden Sie sich in einer besonders heiklen Situation. Gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ist es entscheidend, keine Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen und umgehend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Betrugsstrafrechts und vertreten Mandanten deutschlandweit – kompetent, diskret und mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beenden.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Was versteht man unter einem Betrug gemäß § 263 StGB?

Ein Betrug im Sinne des § 263 StGB ist eine Straftat gegen das Vermögen. Ziel des Täters ist es dabei, sich oder einer dritten Person einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Hierzu wird eine andere Person durch Täuschung in die Irre geführt, was wiederum eine wirtschaftlich nachteilige Handlung – also eine sogenannte Vermögensverfügung – auslöst. Der Geschädigte erleidet dadurch einen Vermögensschaden. Damit der Betrug strafbar ist, müssen alle Voraussetzungen dieses Tatbestands erfüllt sein, einschließlich des Nachweises von Vorsatz und Bereicherungsabsicht. Auch ein erfolgloser Versuch kann bereits strafbar sein.

Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs nach § 263 StGB im Überblick

Damit eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind komplex und teilweise juristisch anspruchsvoll auszulegen. Entscheidend ist zunächst das Vorliegen einer Täuschung über Tatsachen. Gemeint ist damit jede Form der Irreführung, sei es durch aktives Verhalten wie Lügen oder durch das Verschweigen wichtiger Informationen, obwohl eine Aufklärungspflicht besteht.

Durch diese Täuschung muss beim Opfer ein Irrtum hervorgerufen werden. Das bedeutet, die betroffene Person muss einem falschen Bild der Realität unterliegen, das ursächlich auf die Täuschung des Täters zurückzuführen ist.

Aus diesem Irrtum heraus muss es dann zu einer sogenannten Vermögensverfügung kommen. Das ist jede Handlung, Duldung oder Unterlassung, durch die das Vermögen des Getäuschten unmittelbar geschädigt wird. Der Schaden muss tatsächlich messbar und wirtschaftlich relevant sein.

Hinzu kommt die subjektive Komponente. Der Täter muss mit Vorsatz gehandelt haben, also die Tatbestandsmerkmale bewusst und gewollt verwirklicht haben. Darüber hinaus muss er mit Bereicherungsabsicht handeln. Das bedeutet, es muss ihm gerade darum gehen, sich selbst oder einem Dritten auf rechtswidrige Weise einen Vorteil zu verschaffen.

Welche Arten von Betrug gibt es nach § 263 StGB?

Der Betrugstatbestand nach § 263 StGB umfasst eine Vielzahl an Varianten. Besonders häufig begegnen uns in der Praxis folgende Formen:

  • Eingehungsbetrug: Hierbei täuscht der Täter bereits beim Abschluss eines Vertrages über seine Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft. Typisch sind Online-Käufe, bei denen die Ware bestellt, aber nie bezahlt wird.
  • Leistungsbetrug: In diesem Fall wird eine Leistung angenommen, ohne die Gegenleistung zu erbringen – etwa beim Schwarzfahren, der Hotelübernachtung ohne Zahlung oder beim Essen im Restaurant ohne Begleichung der Rechnung.
  • Versicherungsbetrug: Dieser liegt vor, wenn ein Schaden vorgetäuscht oder überhöht dargestellt wird, um Leistungen der Versicherung zu erhalten, beispielsweise durch gestellte Unfälle oder manipulierte Schadensbilder.
  • Subventionsbetrug: Wer bei staatlichen Förderprogrammen falsche Angaben macht, um finanzielle Leistungen zu erhalten, kann sich wegen Betrugs strafbar machen – selbst wenn die Zuwendungsstelle zunächst keine Rückmeldung gibt.
  • Prozessbetrug: Wenn im Rahmen eines Zivilprozesses wissentlich falsche Angaben gemacht werden, um ein für sich günstiges Urteil zu erwirken, handelt es sich um einen besonders sensiblen Fall des Betrugs.

Besonders schwerer Fall des Betrugs

Ein besonders schwerer Fall wird vom Gesetz angenommen, wenn bestimmte erschwerende Umstände vorliegen. Dazu zählen etwa die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung, der Missbrauch einer amtlichen Stellung, das Vortäuschen eines Versicherungsschadens oder das Erreichen eines besonders hohen Schadens. Bereits ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro kann ein solcher Fall angenommen werden.

Versuchter Betrug – ebenfalls strafbar

Ein Betrug muss nicht erfolgreich sein, um strafbar zu sein. Schon der Versuch genügt, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen. In der Praxis betrifft das viele Fälle, bei denen die geplante Täuschung zwar erkennbar vorbereitet, aber noch nicht oder nicht erfolgreich umgesetzt wurde. Auch hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, wenngleich diese milder ausfallen können als bei einem vollendeten Delikt.

Online-Betrug nach § 263 StGB 

Online-Betrug zählt zu den häufigsten Erscheinungsformen des Betrugs nach § 263 StGB. Betroffen sind vor allem Verkäufe über eBay, Kleinanzeigenportale oder Fake-Shops, bei denen bezahlte Waren nie geliefert werden. Auch Käuferbetrug, gefälschte Zahlungsnachweise und Identitätsdiebstahl nehmen zu. Wer eine Anzeige wegen Internetbetrugs erhalten hat, sollte keine Aussagen gegenüber der Polizei machen und unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Schon kleinste Kommunikationsfehler können die Verteidigung erheblich erschweren.

Betrug oder Zivilstreit? – Wenn private Auseinandersetzungen strafrechtlich eskalieren

Viele Betrugsvorwürfe entstehen aus privaten oder geschäftlichen Konflikten – etwa bei nicht gezahlter Miete, Streitigkeiten rund um Verträge oder unterlassenen Leistungen. Doch nicht jeder Vertragsbruch ist automatisch ein Betrug. Strafrechtlich relevant wird es nur, wenn von Anfang an eine Täuschungsabsicht bestand. In der Praxis werden jedoch häufig unberechtigte Strafanzeigen erstattet.

Betrug im Arbeitsverhältnis – Vorwurf von Abrechnungs- oder Lohnbetrug?

Ein Betrug am Arbeitsplatz kann sich aus unterschiedlichen Situationen ergeben: falsch abgerechnete Überstunden, manipulierte Arbeitszeitnachweise oder vorgetäuschte Krankmeldungen. Auch Arbeitgeber geraten ins Visier, etwa bei unrichtigen Lohnabrechnungen oder der Umgehung von Sozialabgaben. In vielen Fällen sind die Vorwürfe rechtlich nicht haltbar oder beruhen auf Missverständnissen.

Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB – Jobcenter, Wohngeld, Bürgergeld

Falsche Angaben gegenüber dem Jobcenter oder dem Sozialamt können schnell den Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB nach sich ziehen. Typische Fälle sind verschwiegene Einnahmen, nicht gemeldete Lebensgemeinschaften oder doppelte Leistungsbezüge. Die Behörden verfolgen diese Konstellationen konsequent. Selbst wenn die Angaben versehentlich unvollständig waren, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Der Dreiecksbetrug – Strafrechtliche Besonderheiten bei komplexen Täuschungskonstellationen

Beim sogenannten Dreiecksbetrug wird eine Person getäuscht, die nicht selbst geschädigt wird, aber über fremdes Vermögen verfügt. Ein klassisches Beispiel: Ein Mitarbeiter wird durch Täuschung veranlasst, aus dem Firmenvermögen eine Zahlung an den Täter zu leisten. Solche Fälle stellen besondere Anforderungen an die rechtliche Bewertung, insbesondere bei der Frage der Vermögensverfügung.

Schadenswiedergutmachung beim Betrug – Strafmilderung durch Rückzahlung

Im Betrugsstrafrecht spielt die Wiedergutmachung des Schadens eine zentrale Rolle. Wer aktiv zur Schadensregulierung beiträgt, kann auf eine mildere Strafe oder sogar eine Einstellung gegen Geldauflage hoffen. Wichtig ist jedoch, dass solche Schritte strategisch abgestimmt erfolgen und nicht voreilig.

Was passiert nach einer Anzeige wegen Betrugs?

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, erhalten Beschuldigte in der Regel eine Vorladung zur Vernehmung oder es erfolgt eine Hausdurchsuchung. Die Behörden versuchen in dieser Phase, Beweise zu sichern und die Hintergründe der Tat aufzuklären. Ein unbedachtes Verhalten in dieser Situation kann gravierende Nachteile bringen. Wer Angaben zur Sache macht, ohne zuvor Einsicht in die Ermittlungsakte genommen zu haben, gefährdet seine Verteidigung. Ein erfahrener Strafverteidiger für Betrug kann häufig bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens oder eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen.

Dr. Böttner Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Betrugsstrafrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in Betrugsverfahren spezialisiert. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten bundesweit und mit maximalem Einsatz. Unsere Strafverteidiger analysieren Ihren Fall mit juristischer Präzision, erkennen Verfahrensfehler und setzen auf eine effektive, individuelle Verteidigungsstrategie. Ob im Ermittlungsverfahren, vor Gericht oder im Berufungsverfahren – wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung – telefonisch, online oder persönlich an unseren Standorten.

Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

Zum Autor:

Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

Dr. Sascha Böttner ist Fachanwalt für Strafrecht und Gründer der Strafrechtskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte | Strafverteidiger mit Standorten in Hamburg, Neumünster und Frankfurt. Seit über 20 Jahren verteidigt er Mandanten bundesweit in allen strafrechtlichen, wirtschaftsstrafrechtlichen und sexualstrafrechtlichen Angelegenheiten – mit strategischem Weitblick, juratischer Präzision und persönlichem Einsatz.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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