Strafe unerlaubtes Verabreichen oder Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch
- Der Strafrahmen des unerlaubten Verabreichens oder Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.