Strafe Verschaffen, Gewähren oder Mitteilen einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln
- Der Strafrahmen des Verschaffens, Gewährens oder Mitteilens einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.