Strafe unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken
- Der Strafrahmen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.