Wurde Ihnen eine Vorladung wegen des Verdachts des erpresserischen Menschenraubs nach § 239a StGB zugestellt?
Wenn Ihnen ein Vorwurf wegen des erpresserischen Menschenraubs nach § 239a StGB gemacht wird, ist es von größter Bedeutung, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und sich unverzüglich an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden. Die Auswahl Ihres Anwalts für erpresserischen Menschenraub sollte sorgfältig erfolgen, wobei Sie auf dessen umfangreiche Erfahrungen und Erfolge in ähnlichen Fällen achten sollten. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, entwickeln eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, das Verfahren möglichst schnell einzustellen, um Ihnen die Strapazen einer öffentlichen Hauptverhandlung und weitere Kosten zu ersparen.