Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB

Strafe bei Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre. 
  • In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung – droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Strafe wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Haben sie eine Vorladung wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB erhalten?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB erhalten haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als erfahrene Anwälte für Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB stehen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihnen bundesweit zur Seite. Wir analysieren die Aktenlage, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen alles daran, das Verfahren möglichst frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Handeln Sie jetzt – bevor die Staatsanwaltschaft Tatsachen schafft.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung bei dem Vorwurf einer Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Wann macht man sich wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB strafbar?

§ 268 StGB schützt das Vertrauen in die Echtheit und Unverfälschtheit technischer Aufzeichnungen. Strafbar macht sich, wer eine unechte technische Aufzeichnung herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte/verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht – und dies zur Täuschung im Rechtsverkehr geschieht. Der Begriff der technischen Aufzeichnung ist dabei gesetzlich genau definiert und stellt eine Sonderform der Urkunde dar. Ein erfahrener Strafverteidiger für Fälschung technischer Aufzeichnungen kann prüfen, ob überhaupt ein strafbarer Eingriff vorliegt – oder ob das Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bleibt.

Was sind technische Aufzeichnungen im Sinne des § 268 StGB?

Technische Aufzeichnungen im Sinne des § 268 StGB sind bildliche oder schriftliche Darstellungen von Daten, Messergebnissen oder technischen Abläufen, die ohne unmittelbares menschliches Zutun durch ein Gerät selbsttätig erstellt werden. Sie dienen regelmäßig als Beweismittel im Rechtsverkehr. Beispiele: Daten aus Fahrtenschreibern, Messprotokolle von Radaranlagen, elektronische Laborberichte oder Diagnosedaten medizinischer Geräte. Die Verteidigung bei Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB setzt an diesem Punkt gezielt an – etwa wenn strittig ist, ob eine technische Aufzeichnung im Sinne des Gesetzes überhaupt vorliegt.

Was bedeutet eine „unechte“ technische Aufzeichnung nach § 268 StGB?

Eine technische Aufzeichnung ist unecht, wenn sie manipuliert wurde und den Eindruck erweckt, ein unverfälschtes Ergebnis eines technischen Vorgangs zu sein – obwohl dies nicht der Fall ist. Ein typisches Beispiel ist das Eingreifen in den Aufzeichnungsvorgang eines Fahrtenschreibers, um die wahren Fahrzeiten zu verschleiern. Wer also technische Geräte so beeinflusst, dass eine scheinbar reguläre Dokumentation entsteht, kann sich wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB strafbar machen.

Verfälschung technischer Aufzeichnungen: Was zählt als strafbare Handlung nach § 268 StGB?

Das Verfälschen im Sinne des § 268 StGB bedeutet, dass eine ursprünglich echte technische Aufzeichnung nachträglich inhaltlich verändert wird, um einen anderen Sachverhalt vorzutäuschen. Dabei kann es sich z. B. um das Überschreiben elektronischer Daten, das Manipulieren digitaler Messprotokolle oder das gezielte Ändern gespeicherter Informationen handeln. Für eine Strafbarkeit kommt es entscheidend darauf an, ob die Veränderung geeignet ist, im Rechtsverkehr einen Irrtum hervorzurufen. Ein spezialisierter Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB kann klären, ob eine solche Täuschung tatsächlich vorliegt.

Täuschungsabsicht bei Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB

§ 268 StGB setzt eine klare Täuschungsabsicht voraus. Das bedeutet: Der Täter muss mit dem Vorsatz handeln, durch die manipulierte Aufzeichnung eine andere Person zu einem rechtlich relevanten Verhalten zu bewegen – etwa Behörden, Versicherungen oder Arbeitgeber. Ohne eine solche Täuschungsabsicht liegt in der Regel keine strafbare Fälschung vor.

Besonders schwerer Fall der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB)

Liegt ein besonders schwerer Fall vor, erhöht sich das Strafmaß deutlich. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Tat gewerbsmäßig begangen wurde oder Teil einer bandenmäßigen Struktur ist. Auch bei erheblicher krimineller Energie oder einer besonders hohen Schadenshöhe droht eine verschärfte Sanktion. In solchen Konstellationen ist es unerlässlich, frühzeitig einen versierten Strafverteidiger für Fälschung technischer Aufzeichnungen einzuschalten, um eine drohende Freiheitsstrafe abzuwenden oder zu mildern.

Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen – wie läuft das ab?

Ein Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen beginnt oft unbemerkt: durch eine Anzeige, eine anonyme Mitteilung oder eine behördliche Kontrolle. Schon im Ermittlungsverfahren drohen belastende Maßnahmen wie Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung zur Vernehmung. Spätestens jetzt sollten Sie auf einen erfahrenen Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen setzen. Ziel unserer Verteidigung ist es, bereits in diesem frühen Stadium auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken oder die Belastung des Mandanten im weiteren Verlauf zu minimieren.

Ihre Verteidigung bei Fälschung technischer Aufzeichnungen – mit Dr. Böttner Rechtsanwälte

Als Kanzlei mit Spezialisierung auf das Strafrecht vertreten wir Mandanten bundesweit bei dem Vorwurf der Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Unsere Strafverteidigung ist zielgerichtet, durchdacht und strategisch aufgebaut. Wir prüfen sorgfältig, ob alle Voraussetzungen des Tatbestandes wirklich erfüllt sind und ob formelle oder inhaltliche Verteidigungsansätze bestehen. Häufig lassen sich Ermittlungsverfahren bereits im Vorfeld ohne öffentliche Verhandlung beenden. Sollte es dennoch zur Anklage kommen, kämpfen wir mit Nachdruck vor Gericht für Ihr Recht.

Jetzt kostenlos beraten lassen – Ihr Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB

Der Vorwurf der Fälschung technischer Aufzeichnungen ist ernst und kann weitreichende Folgen für Ihr Berufsleben und Ihre persönliche Zukunft haben. Warten Sie daher nicht ab. Lassen Sie sich jetzt von einem erfahrenen Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB beraten. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Kontaktieren Sie uns noch heute – vertraulich, diskret und mit der Erfahrung aus über 15 Jahren engagierter Strafverteidigung.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Für eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren kontaktieren Sie noch heute Ihren Anwalt für Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB:

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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