Haben sie eine Vorladung wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB erhalten?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB erhalten haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als erfahrene Anwälte für Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB stehen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihnen bundesweit zur Seite. Wir analysieren die Aktenlage, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen alles daran, das Verfahren möglichst frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Handeln Sie jetzt – bevor die Staatsanwaltschaft Tatsachen schafft.