Der Vorwurf des fahrlässigen Totschlags gemäß § 222 StGB ist für Betroffene ein Schock – plötzlich sehen sie sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein. Dabei stehen sie oft unverschuldet im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite – mit Fingerspitzengefühl, juristischer Präzision und dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.