Die Akteneinsicht als wichtige Grundlage der Strafverteidigung
Der Beschuldigte kann nur wirksam verteidigt werden, wenn er von den Umständen, die ihm zur Last gelegt werden, Kenntnis hat. Das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO ist für den Beschuldigten und seinen Strafverteidiger daher von großer Bedeutung. Die Kenntnis des Akteninhalts ist die Grundlage für eine effektive und gute Strafverteidigung. Aus diesem Grund ist der erste Schritt einer erfolgreichen Strafverteidigung die Beantragung der Akteneinsicht.
Nur durch die Akteneinsicht kann das Informationsdefizit auf Seiten der Verteidigung ausgeglichen werden. Erst wenn man weiß, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel und Indizien existieren, kann eine professionelle und seriöse Verteidigungsstrategie entwickelt und umgesetzt werden.
Wann besteht ein Recht auf Akteneinsicht und für wen besteht dieses?
Da eine Ermittlungsakte viele sensible Daten enthält, ist in der Strafprozessordnung geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen die Akte einsehen darf. Der Verteidiger kann gemäß § 147 StPO die Akte einsehen. Spätestens wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, hat der Verteidiger ein umfassendes Recht auf Einsicht in die Akte. In den meisten Fällen wird dem Rechtsanwalt jedoch bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren eine erste Einsicht in die Akten gewährt.
Der Rechtsanwalt darf seinem Mandanten zwar nicht die Originalakte aushändigen, jedoch Kopien für seinen Mandanten erstellen. Viel wichtiger ist jedoch – denn das ist die Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung –, dass der Anwalt umfassend den Inhalt der Akte mit seinem Mandanten besprechen kann.
Aus diesem Grund wird bei uns nach erfolgter Akteneinsicht mit jedem Mandanten ein ausführliches Gespräch geführt. In diesem wird insbesondere der Inhalt der Akte besprochen, damit der Mandant auf dem vollen Wissensstand ist. Anschließend wird die individuelle Verteidigungsstrategie auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte festgelegt.
Was beinhaltet eine Ermittlungsakte?
Die Ermittlungsakte stellt den gesamten Wissensstand der Ermittlungsbehörden dar. Sie dient nicht nur als Dokumentation des Ermittlungsverfahrens, sondern bildet auch die Grundlage für eine mögliche Gerichtsverhandlung. Am Ende des Ermittlungsverfahrens geht die Akte von der Staatsanwaltschaft zum Gericht.
Dies bedeutet, dass sich alle Beweismittel, inklusive aller Zeugenaussagen, in den Akten befinden. Das heißt, durch die Akteneinsicht erhält man einen umfassenden Blick auf das gesamte Ermittlungsverfahren. Durch die Akteneinsicht ist sichergestellt, dass alle Verfahrensbeteiligte denselben Wissensstand haben.
Wie erfolgt die Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht wird in der Regel am Anfang der Mandatierung durch den Rechtsanwalt beauftragt. Sobald Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragt haben, stellen wir den Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.
Die Akten werden zunächst an unsere Kanzlei geschickt und dort von uns digitalisiert. Anschließend erfolgt die weitere Bearbeitung der Akte bei uns in der Kanzlei. Die Prozesse der Bearbeitung sind mittlerweile vollständig digitalisiert. Aus diesem Grund können wir jederzeit auf die notwendigen Akteninhalte zugreifen und zum Beispiel auch in laufenden Gerichtsverhandlungen auf die Akten zugreifen.
Frühzeitige Akteneinsicht kann sich lohnen
Je früher Sie uns in einem Ermittlungsverfahren beauftragen, desto effektiver kann die Verteidigung erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der Akteneinsicht sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Solange Sie den konkreten Vorwurf gegen sich nicht kennen, können Sie auch nicht effektiv dagegen argumentieren. Einmal gemachte Aussagen, sind im späteren Strafverfahren nur schwer zu revidieren.
Aus diesem Grund lohnt es sich immer, möglichst frühzeitig auf uns zuzukommen. Schon im Ermittlungsverfahren beantragen wir für Sie die Akteneinsicht und können in vielen Fällen dann bereits im Ermittlungsverfahren die notwendigen Schritte einleiten, um das Verfahren möglichst schnell – im Optimalfall ohne öffentliche Hauptverhandlung – zu Ihren Gunsten zu wenden.
Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, können Sie jederzeit Dr. Böttner Rechtsanwälte kontaktieren. Die Anwaltskanzlei ist auf das gesamte Strafrecht spezialisiert und steht Ihnen in allen Instanzen als kompetenter Partner zur Seite. Im Rahmen einer umfangreichen Erstberatung erfolgt auch die Akteneinsicht, welche als Grundlage der weiteren Verteidigungsstrategie fungiert.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.