Opfervertretung / Nebenklagevertretung

Jeder kann Opfer einer Straftat werden, häufig ohne, dass man dies als Betroffene(r) im Vorfeld verhindern kann. Bei einigen Delikten wird sogar erst nach einiger Zeit deutlich, dass man einer Straftat zum Opfer gefallen ist, beispielsweise beim Betrug oder der Untreue.

Die Vertretung der Opferrechte wird dann allzu häufig in die Hände von Anwälten gegeben, die sich eigentlich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben und die Nebenklage tatsächlich nur „nebenbei“ abwickeln, ohne über profunde Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht zu verfügen. Dies mag vielleicht bei unproblematischen Fällen noch gutgehen aber was passiert, wenn auf der Gegenseite ein guter Strafverteidiger die gesamte Klaviatur der Strafprozessordnung ausspielt?

Es macht daher durchaus Sinn, wenn Sie für die Durchsetzung Ihrer Rechte ebenfalls einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der beispielsweise auf unzulässige Beweisanträge oder Befragung der Gegenseite effektiv reagieren kann und sich mit den neuesten rechtlichen Entwicklungen im Strafrecht und Strafprozessrecht auskennt.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, die mit einem Strafverfahren für Sie als Opfer einhergehende Belastung abzumildern. Dazu gehört nicht nur menschliches Einfühlungsvermögen und Beistand, sondern auch die Nutzung rechtlicher, strafprozessualer Möglichkeiten, um beispielsweise eine Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten zu vermeiden oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ohne eine unnötige zweite Vernehmung im Rahmen eines Zivilverfahrens bereits im Strafverfahren durchzusetzen.

Durch die letzten Opferrechtsreformgesetze sind die Opferrechte im Strafrecht gestärkt worden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafprozess beauftragen, kann dieser zunächst als Zeugenbeistand und in vielen Fällen bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen und die Berücksichtigung Ihrer Belange als Opfer sicherstellen.

Weitere wichtige Informationen zur Opfervertretung im Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage, des Adhäsionsverfahrens oder als Zeugenbeistand:

Opfervertretung (Nebenklage und Adhäsionsverfahren)

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, können Sie sich in vielen Fällen als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen und so sicherstellen, dass Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden. Zu diesen Rechten gehört auch das Stellen eines Adhäsionsantrages, durch den Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Zeugenbeistand

Ein Strafverfahren besteht nicht immer nur aus Beschuldigten und Geschädigten, sondern häufig sind auch Zeugen am Strafverfahren beteiligt. Auch Zeugen haben im Strafverfahren gewisse Rechte und müssen insbesondere nicht alle Fragen beantworten. In besonderen Fällen kann es daher sinnvoll sein, dass man sich auch als Zeuge eines Rechtsanwalt für Strafrecht bedient, der sicherstellt, dass die eigenen Rechte gewahrt werden und man sich nicht unbewusst selbst belastet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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