Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger berät und verteidigt im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit in allen Instanzen und bei Bedarf auch weit über die Landesgrenzen hinaus.

Neben der Beratung von Unternehmen legen wir im Wirtschaftsstrafrecht den Fokus besonders auf die Individualverteidigung von einzelnen Personen. Zu unseren Mandanten zählen in diesem Bereich neben Privatpersonen insbesondere Geschäftsführer, Manager, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder aber auch Prokuristen und leitende Angestellte, die sich aufgrund der Ausweitung der Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften immer häufiger mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen. Die Ursache dafür liegt auch darin, dass Vertragspartner immer häufiger zum Mittel der Strafanzeige greifen, um zur Durchsetzung von Ansprüchen Druck auszuüben.

Das Wirtschaftsstrafrecht gleicht in der Tat häufig einem Krieg des Staates gegen den Unternehmer. In vielen Fällen bestehen auch noch zusätzliche „Schlachtfelder“, zum Beispiel Unternehmen gegen einen Angestellten oder Geschäftspartner. Häufig kommt es aber auch zu „Kämpfen“ zwischen Gesellschaftern. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger berät und hilft Ihnen gerne bei allen Fragen aus dem Wirtschaftsstrafrecht.

In der Wirtschaft geht es nicht gnädiger zu als in der Schlacht im Teutoburger Wald.

Friedrich Dürrenmatt (Schriftsteller), 1921-1990

Die Fragen aus dem Wirtschaftsstrafrecht werden immer komplexer, was insbesondere an den immer komplizierter werdenden rechtlichen Regelungen liegt. In vielen Fällen sind die strafrechtlichen Grenzen fließend, wenn es um die Beurteilung geht, was im Rahmen des immer härter werdenden Wettbewerbs (noch) erlaubt, was (schon) verboten ist und wann eine (nachweisbare) Straftat vorliegt. Aus diesem Grund besteht unsere Beratung im ersten Schritt aus einer umfassenden rechtlichen Prüfung und der Frage, ob das, was Ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich strafbar ist. In vielen Fällen handelt es sich nämlich um noch erlaubtes wirtschaftliches Handeln und das Verfahren kann bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren beendet werden.

Auch bei anderen strafrechtlichen Maßnahmen sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner. Wir sorgen zum Beispiel für die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen einer Firmendurchsuchung und kümmern uns um die Freigabe von festgesetzten (arrestieren) Vermögenswerten. Auch wenn Unternehmenskonten „eingefroren“ und ganze EDV-Anlagen im Rahmen von Durchsuchungen beschlagnahmt werden, legen wir die notwendigen Rechtsbehelfe ein und kümmern uns um die weitere Freigabe. Häufig geht es bei Wirtschaftskriminalität um hohe Summen, was schnell zu Untersuchungshaft führen kann. Daher beraten wir Sie schon im Vorfeld wie eine Untersuchungshaft (U-Haft) vermieden werden kann.

Im Wirtschaftsstrafrecht können auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens Konsequenzen drohen. So kann beispielsweise bereits eine Rufschädigung eintreten, wenn die Staatsanwaltschaft alle Kunden von Ihnen anschreibt. Daher beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht nur darauf, Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Bei einem frühzeitigen Einschalten wirken wir auch rufschädigenden Ermittlungsmaßnahmen entgegen, sodass eine „Vorverurteilung“ verhindert wird.

Die Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte werden immer breiter aufgestellt. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Beauftragung eines auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidigers für das Herstellen der „Waffengleichheit“ zwingend notwendig. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger kann auf jahrelange Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht zurückgreifen. Das ebenfalls qualifizierte Backoffice der Kanzlei und die Zusammenarbeit mit externen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, ergänzt das Beratungsangebot der Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger.

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Vorfeldberatung im Rahmen von Compliance an. Im Wirtschaftsstrafrecht ist unsere Anwaltskanzlei  – insbesondere aber nicht abschließend – in folgenden Bereichen tätig und berät und verteidigt bundesweit in allen Instanzen. Sollten Sie einem Vorwurf ausgesetzt sein, der hier nicht aufgeführt ist, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Auch in diesen Fällen bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung an.

Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts

Betrug

Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Vorwurf des Betruges häufig vorschnell erhoben. Nicht jeder unerfüllte Vertrag stellt aber auch zugleich eine Straftat dar. In vielen Fällen kann dem Vorwurf des Betruges bereits im Ermittlungsverfahren mit der richtigen Verteidigungsstrategie erfolgreich entgegengetreten werden.

Untreue

Der Vorwurf der Untreue wird häufig im Zusammenhang mit der Kündigung oder kurze Zeit danach erhoben. Zumeist geht es darum, dass einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer vorgeworfen wird, das Unternehmen mit gewissen Entscheidungen geschädigt zu haben. Häufig handelt es sich dabei jedoch nicht um eine strafbare Untreue, sondern lediglich um ein vertretbares unternehmerisches Risiko, was eingegangen wurde. Gerne beraten wir Sie bundesweit beim Vorwurf der Untreue.

Steuerstrafrecht

Die Steuergesetze sind insbesondere für Unternehmen kaum mehr zu durchblicken. Bereits kleine Fehler können dabei zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für den Geschäftsführer führen. Wir helfen Ihnen von Anfang an, die bestmögliche Verteidigung aufzustellen, um das Strafverfahren schnell und erfolgreich zu beenden.

Insolvenzverschleppung

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung wird häufig von Gläubigern erhoben, die sich dadurch eine Haftung des Geschäftsführers erhoffen. Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist neben umfassenden strafrechtlichen Wissen auch ein Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen notwendig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht, um die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.

Bestechung und Korruption

Die Anzahl der Strafverfahren wegen Bestechung und Korruption steigen stark an, unter anderem auch aufgrund der jüngsten Gesetzesverschärfungen. In vielen Fällen werden die Beschuldigten von diesen Vorwürfen völlig überrascht, da sie nicht im entferntesten daran gedacht haben, dass ihr Handeln als Bestechung gewertet werden könnte. Wir beraten und verteidigen Sie von Anfang an gegen jeglichen Vorwurf aus dem Bereich der Bestechung und Korruption. In vielen Fällen kann durch eine frühzeitige Intervention eine belastende Hauptverhandlung vermieden werden.

Vermögensabschöpfung

Neben der eigentlichen Strafe kann vor allem die Vermögensabschöpfung existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die Vermögensabschöpfung kann dabei auch unmittelbar das Unternehmen betreffen und so zu gewaltigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen. Aus diesem Grund ist eine gute Verteidigung gegen die Vermögensabschöpfung häufig genau so essenziell wie eine professionelle Strafverteidigung. Gerne beraten wir Sie auch bei allen Fragen rund um die Vermögensabschöpfung.

Bilanz und Bankrottdelikte

Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten drohen zugleich weitere strafrechtliche Unannehmlichkeiten wie beispielsweise der Vorwurf von Bilanz und Bankrottdelikten. Diese Vorwürfe können ein Unternehmen, welches gerade erst wieder Fahrtwind aufgenommen hat, erneut den Wind aus den Segeln nehmen. Wir beraten und verteidigen Sie bei allen Vorwürfen aus dem Bereich der Bilanz und Bankrottdelikte, um Ihnen und Ihrem Unternehmen schnell wieder eine Zukunft geben zu können.

Compliance und Unternehmensberatung

In vielen Fällen können strafrechtliche Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht bietet es sich an, bereits im Vorfeld bei gefahrgeneigten Tätigkeiten eine strafrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Damit kann bereits präventiv die Einleitung eines Strafverfahrens vermieden werden.

Zolldelikte

Gerade Unternehmen, die regelmäßig mit ausländischen Vertragspartnern Waren austauschen, kommen früher oder später mit dem Zollrecht in Kontakt. Das kaum zu übersehende Zollrecht bietet eine Vielzahl an Fallstricken und schnell ist der Vorwurf eines Zolldelikts im Raum. Gerade bei Zolldelikten ist eine frühzeitige professionelle Strafverteidigung wichtig, um das Verfahren schnellstmöglich eingestellt zu bekommen.

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