Die Vermögensabschöpfung dient dem Zweck, durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erlangte Vermögensvorteile staatlich einzuziehen.
Die Vermögensabschöpfung dient dem Zweck, durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erlangte Vermögensvorteile staatlich einzuziehen.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.