Strafe für Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, begleitet von einer Sperrfrist für die Wiedererteilung.
Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich. Als erfahrene Strafrechtskanzlei mit Spezialisierung auf Verkehrsdelikte stehen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, bundesweit an Ihrer Seite. Unsere Fachanwälte prüfen die Vorwürfe und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie – kompetent, diskret und zielgerichtet.
Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.
Der Straftatbestand des § 316 StGB ist erfüllt, wenn jemand:
Wichtig: Es reicht bereits aus, dass die Fahrt unter Bedingungen erfolgt, bei denen die Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand des Fahrers gefährdet ist – auch ohne dass es zu einem Unfall kommt.
Nein. Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB erfasst nicht nur Autofahrer. Auch Fahrradfahrer, E-Scooter-Fahrer und andere Fahrzeugführer können belangt werden, wenn sie fahruntüchtig unterwegs sind. Bereits ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine häufige Nebenfolge. Das bedeutet: Der Führerschein wird eingezogen, und Sie dürfen kein Kraftfahrzeug mehr führen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist möglich.
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder im Wiederholungsfall kann die Führerscheinbehörde vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die sogenannte MPU (umgangssprachlich „Idiotentest“) anordnen. Bestehen Sie die MPU nicht, bleibt die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen.
Wer zum ersten Mal mit Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB auffällt, kann in vielen Fällen mit einer Geldstrafe und einer zeitlich befristeten Führerscheinsperre rechnen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Dennoch sollte auch ein Erstverstoß keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden – eine effektive Strafverteidigung kann entscheidend sein.
Wer bereits in der Vergangenheit wegen Trunkenheit im Verkehr auffällig geworden ist, muss bei einem erneuten Verstoß mit verschärften Sanktionen rechnen:
Wenn Sie eine Vorladung oder Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und sofort anwaltlichen Beistand suchen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen, die Beweislage prüfen und frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen. Häufig bestehen Chancen auf eine Einstellung oder milde Sanktion – vor allem, wenn schnell reagiert wird. Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Verteidigungschancen.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
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