Strafe für die Urkundenfälschung nach § 267 StGB
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder der Zugehörigkeit zu einer Bande – erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.