Haben Sie eine Vorladung wegen eines Zolldelikts erhalten?
Wenn Sie Post von der Zollfahndung oder dem Hauptzollamt erhalten haben, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren – aber keinesfalls untätig bleiben. Eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anhörung wegen Zollhinterziehung, Schmuggel oder eines anderen Zolldelikts ist ein ernstzunehmender Vorgang. Bereits die Einfuhr von Konsumgütern über die Freigrenzen hinaus, ohne ordnungsgemäße Anmeldung, kann strafrechtlich verfolgt werden. Dasselbe gilt für falsch deklarierte oder gar vollständig verschwiegene Einfuhren durch Unternehmen.
In dieser Phase ist es besonders wichtig, keine unüberlegten Angaben zu machen und vor allem keine schriftliche Stellungnahme ohne anwaltliche Prüfung abzugeben. Als erfahrene Strafverteidiger mit Spezialisierung im Zollstrafrecht vertreten wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte Mandanten bundesweit – kompetent, diskret und engagiert. Wir kennen die Arbeitsweise der Zollbehörden und wissen, welche Argumente wirken, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die strafrechtlichen Folgen zu minimieren.