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Anwalt für Hehlerei nach § 259 StGB

Strafe für Hehlerei nach §§ 259 ff. StGB

Strafe wegen Hehlerei nach §§ 259 ff. StGB vermeiden:

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Haben Sie eine Vorladung erhalten, weil Sie des Verdachts der Hehlerei nach §§ 259 ff. StGB beschuldigt werden?

In einer solchen Situation ist es essenziell, besonnen zu handeln und umgehend Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen, der auf die Hehlerei spezialisiert ist. Die Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers für Hehlerei nach §§ 259 ff. StGB, der bereits Erfolge in vergleichbaren Fällen mitbringt, kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte sind rund um die Uhr für Sie da, um sofort auf Ihre rechtlichen Bedürfnisse reagieren zu können. Unser Ziel ist es, Sie erfolgreich im Fall der Hehlerei nach § 259 StGB zu verteidigen, damit Sie wieder ruhig schlafen können. Unsere Anwälte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt und Ihre Sorgen ernst genommen werden.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf der Hehlerei nach § 259 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Was umfasst der Straftatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB?

Die Hehlerei gemäß § 259 StGB bezeichnet den Umgang mit Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen. Die Straftat kann verschiedene Handlungen umfassen, darunter das Ankaufen, Verkaufen oder Vermitteln gestohlener Gegenstände.

Welche Tathandlungen kann der Täter nach § 259 StGB verwirklichen?

Das Gesetz nennt in § 259 StGB vier mögliche Tathandlungen der Hehlerei:

  1. Verschaffen: Der Hehler erlangt die Verfügungsgewalt über eine Sache, die durch eine Vortat (z.B. Diebstahl) erworben wurde.
  2. Ankaufen: Dies gilt als Unterfall des Verschaffens, wobei der Hehler bewusst die Verfügungsgewalt über die Sache anstrebt.
  3. Absetzen: Das Verkaufen oder wirtschaftliche Verwerten der Sache, oft durch Verkauf oder Weitergabe.
  4. Leisten von Absatzhilfe: Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung der Sache, ohne diese selbst zu verkaufen.

Diese Handlungen setzen voraus, dass der Hehler und der Täter einvernehmlich zusammenwirken und dass der Hehler den Vorsatz hat, sich oder einen Dritten durch die Tat zu bereichern. Ohne diesen Vorsatz liegt keine Hehlerei gemäß § 259 StGB vor. Wenn jemand beispielsweise eine gestohlene Sache selbst stiehlt und verkauft, begeht er einen Diebstahl, keine Hehlerei. Wichtig ist außerdem, dass die Handlungen des Absetzens und der Absatzhilfe darauf abzielen, die Sache wirtschaftlich zu verwerten.

Die Strafe für ein Hehlereidelikt nach §§ 259 ff. StGB

StraftatbestandMindeststrafeHöchststrafe
Hehlerei, § 259 StGBGeldstrafeFreiheitsstrafe zu fünf Jahren
Bandenhehlerei, § 260 StGBFreiheitsstrafe von sechs MonatenFreiheitsstrafe von zehn Jahren
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei, § 260a StGBFreiheitsstrafe von einem JahrFreiheitsstrafe von zehn Jahren

Was genau kann alles Gegenstand einer Hehlerei im Sinne des § 259 StGB sein?

Hehlerei nach § 259 StGB bezeichnet den Umgang mit gestohlenen Dingen. Nur Gegenstände, die aus einer Vortat wie beispielsweise dem Diebstahl stammen, können als Tatobjekte gelten. Geldforderungen und wirtschaftliche Werte sind ausgeschlossen. Das Tatobjekt muss zudem nicht fremd sein: Eigene oder herrenlose Sachen können auch unter den Tatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB fallen.

Was ist die sogenannte ,,Ersatzhehlerei“? Ist diese ebenfalls nach § 259 StGB strafbar?

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen strafbarer Hehlerei nach § 259 StGB und straffreier Ersatzhehlerei. Ersatzhehlerei liegt vor, wenn die gehehlte Sache nicht mehr identisch ist mit der ursprünglich durch die Vortat erlangten.

Die Erforderlichkeit des Absatzerfolgs

Nach neuerer Rechtsprechung muss ein erfolgreicher Verkauf des Hehlereiobjekts stattgefunden haben, damit von „Absetzen“ im Sinne des § 259 StGB gesprochen werden kann. Wenn die Sache an den ursprünglichen Eigentümer zurückverkauft wird, gilt dies nicht als „Absetzen“, da der unrechtmäßige Besitz in diesem Fall nicht aufrechterhalten wird, weshalb keine Strafbarkeit wegen Hehlerei nach § 259 StGB droht.

Die Bandenhehlerei nach § 260 StGB

Die gewerbsmäßige Hehlerei, auch Bandenhehlerei genannt, nach § 260 StGB, befasst sich mit dem Straftatbestand der Hehlerei, welche entweder gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zu fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begangen wird.

Die gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach § 260a StGB

Die gewerbsmäßige Bandenhehlerei gemäß §260a StGB umfasst die Hehlerei, welche als Mitglied einer Bande, welche sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begangen wird.

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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