Diebstahl am Automaten – ist das nach § 242 StGB strafbar?
Waren- oder Geldautomaten sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Doch was passiert, wenn jemand sich durch Tricks oder Manipulationen an einem Automaten bedient? Nicht jede Entnahme von Waren über einen Automaten ist automatisch strafbar – entscheidend ist, wie der Zugriff erfolgt. Wer einen Automaten ordnungsgemäß bedient, also echtes Geld einwirft und regulär eine Ware erhält, begeht keinen Diebstahl nach § 242 StGB. Der Betreiber erklärt in diesem Fall ein generelles Einverständnis in die Gewahrsamsübertragung – die Abgabe der Ware ist gewollt. Problematisch wird es aber, wenn der Automat manipuliert wird – etwa durch präparierte Münzen, Falschgeld oder technische Tricks. In solchen Fällen fehlt das Einverständnis des Betreibers. Hier geht man davon aus, dass das angeblich freiwillige Herausgeben der Ware nicht von einem echten, wirksamen Willen gedeckt ist – denn dieser war von Anfang an an bestimmte Bedingungen geknüpft, und zwar die ordnungsgemäße Bedienung mit echtem Geld. Wird der Automat manipuliert oder überlistet, liegt in der Regel ein Diebstahl nach § 242 StGB vor.
Die rechtliche Einordnung ist jedoch nicht immer eindeutig. Wenn der Automat zwar mit Falschgeld oder einem manipulierten Gegenstand getäuscht wird, die Ware aber auf normalem Weg über den Ausgabeschacht freigibt, vertreten manche Gerichte die Auffassung, dass kein Diebstahl nach § 242 StGB, sondern lediglich Erschleichen einer Leistung nach § 265a StGB vorliegt. Denn der Automat funktioniert technisch ordnungsgemäß – auch wenn er getäuscht wird. Die Warenfreigabe wird dann als eine konkludente Zustimmung des Betreibers gewertet, weil der Automat so programmiert ist. Anders ist es jedoch, wenn der Automat aufgebrochen oder von außen mechanisch manipuliert wird. Dann fehlt es vollständig an einem Einverständnis – und ein Diebstahl gemäß § 242 StGB ist eindeutig gegeben. Auch wer Waren entnimmt, die der Automat aufgrund eines technischen Defekts freigibt, obwohl kein Geld eingeworfen wurde, macht sich in der Regel strafbar.