Strafe für Kinderpornographie nach § 184b StGB
- Aktuell: Am 14. Juni 2024 entschied der Bundesrat über einen Gesetzesentwurf, welcher das Mindeststrafmaß für strafbare Handlungen der Kinderpornographie nach § 184b StGB senkt.
- Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren für die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte.
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Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren für den Besitz und den Erwerb von dieser Inhalte.
- Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, so ist die Freiheitsstrafe gemäß § 184b Abs. 2 StGB nicht unter zwei Jahren.