Wie verläuft die Strafverteidigung?
Je früher Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, desto größer ist der Handlungsspielraum. In einem Erstgespräch wird mit Ihnen der konkrete Vorwurf erörtert und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie festgelegt. In den meisten Fällen können bereits zu diesem Zeitpunkt die Schwächen des Vorwurfs ausgemacht werden.
Häufig handelt es sich gar nicht um Jugendpornografie, da die Darsteller schon volljährig sind oder aber der Betrachter zumindest davon hätte ausgehen können. Auch fehlt es häufig am tatsächlichen Besitz der Jugendpornografie. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Jugendpornografie ausschließlich online angeschaut wurde. Grundsätzlich reicht bereits die Speicherung im Cache (auf der Festplatte) aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Wurde diese Speicherung jedoch deaktiviert, werden die Dateien nur im flüchtigen Arbeitsspeicher zwischengespeichert und ein Besitz ist nicht gegeben.
Ebenfalls kann in vielen Fällen nicht aufgeklärt werden, wer genau die fraglichen Schriften heruntergeladen und gespeichert hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehrere Personen Zugriff auf den Computer hatten.
Rechtsanwalt Dr. Böttner hat langjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf der Kinder- und Jugendpornografie. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er hochspezialisiert und kann Ihnen mit seiner umfangreichen Erfahrung in allen Verfahrensstadien helfen. Sollten Sie einer Straftat beschuldigt sein, können Sie jederzeit Rechtsanwalt Dr. Böttner für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.