Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Anwalt bei Unterschlagung nach § 246 StGB

Strafe für die Unterschlagung nach § 246 StGB

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet
Strafe wegen Unterschlagung nach § 246 StGB vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Haben sie eine Vorladung oder Anzeige wegen Unterschlagung nach § 246 StGB erhalten?

Ihnen wird eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB vorgeworfen? Dann sollten Sie sich sofort an einen erfahrenen Anwalt für Unterschlagung nach § 246 StGB wenden. Denn auch wenn der Vorwurf auf den ersten Blick harmlos erscheint, drohen empfindliche strafrechtliche und persönliche Konsequenzen.

Wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, sind Ihre bundesweit tätige Kanzlei für Strafverteidigung bei Unterschlagung. Unsere spezialisierten Fachanwälte analysieren Ihre Situation und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf der Unterschlagung nach § 246 StGB spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Wann liegt eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB vor?

Der Straftatbestand der Unterschlagung nach § 246 StGB ist erfüllt, wenn jemand sich eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, obwohl er diese bereits besitzt – etwa als Entleiher, Mieter oder Dienstleister. Die Unterschlagung unterscheidet sich somit klar vom Diebstahl, bei dem der Täter die Sache erst entwenden muss.

Typische Fälle der Unterschlagung gemäß § 246 StGB:

  • Behalten von Leihgegenständen nach Fristablauf
  • Nichtzurückgabe von firmeneigenem Eigentum bei Kündigung
  • Weiterverkauf versehentlich gelieferter Ware
  • Aneignung von Arbeitsmitteln oder Geldern

Ein erfahrener Anwalt für Unterschlagung nach § 246 StGB prüft, ob der objektive Tatbestand überhaupt erfüllt ist – oft bestehen bereits hier erfolgversprechende Verteidigungsansätze.

Unterschlagung oder Diebstahl – worin liegt der Unterschied?

Während der Diebstahl eine Wegnahme gegen den Willen des Eigentümers voraussetzt, liegt bei der Unterschlagung gemäß § 246 StGB der Besitz der Sache bereits vor. Das bedeutet: Es wurde keine Gewalt angewendet oder etwas „weggenommen“ – die Zueignung erfolgt durch das Behalten oder Verwerten einer Sache, obwohl sie zurückzugeben wäre.

Diese Abgrenzung ist entscheidend für die rechtliche Bewertung – und kann über Strafbarkeit oder Straffreiheit entscheiden.

Fundunterschlagung – ein Sonderfall der Unterschlagung nach § 246 StGB

Auch wer einen fremden Gegenstand findet und diesen nicht meldet oder zurückgibt, kann sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Die Fundunterschlagung ist ein häufiger Fall der Unterschlagung nach § 246 StGB – gerade weil viele Menschen irrtümlich glauben, gefundene Sachen einfach behalten zu dürfen.

Typische Beispiele:

  • Einbehalten von Geldbörsen, Smartphones oder Wertgegenständen
  • Nichtmeldung eines Fundes im öffentlichen Raum
  • Nutzung versehentlich zugestellter Pakete

Veruntreuende Unterschlagung nach § 246 Abs. 2 StGB

Besonders schwer wiegt die sogenannte veruntreuende Unterschlagung, wenn die Sache dem Täter zuvor anvertraut wurde – etwa durch den Arbeitgeber, Kunden oder Geschäftspartner. In diesen Fällen liegt ein besonderes Vertrauensverhältnis vor, dessen Missbrauch zu einer härteren Strafverfolgung führen kann.

Gerade im beruflichen Kontext – etwa bei Unterschlagung von Firmeneigentum oder Kundengeldern – drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, arbeitsrechtliche Folgen und ein erheblicher Reputationsverlust.

Ein erfahrener Anwalt für veruntreuende Unterschlagung nach § 246 StGB kennt die richtigen Verteidigungsansätze, um eine Eskalation des Verfahrens zu vermeiden.

Geringwertige Unterschlagung nach § 248a StGB – was gilt?

Handelt es sich bei der unterschlagenen Sache um einen geringwertigen Gegenstand (unter ca. 50 Euro), kommt § 248a StGB zur Anwendung. In diesem Fall wird die Unterschlagung nur auf Antrag verfolgt – es sei denn, ein besonderes öffentliches Interesse liegt vor.

Welche Folgen drohen bei Unterschlagung nach § 246 StGB?

Wer einer Unterschlagung nach § 246 StGB beschuldigt wird, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:

  • Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
  • Reputationsverlust und berufliche Probleme
  • Zivilrechtliche Forderungen (z. B. Rückgabe, Schadenersatz)

Gerade bei veruntreuender Unterschlagung kann die berufliche Existenz bedroht sein. Ein spezialisierter Anwalt für Unterschlagung schützt nicht nur vor der Strafe, sondern auch vor den oft gravierenden Nebenfolgen.

Ihre Verteidigung durch Dr. Böttner Rechtsanwälte 

Unsere Kanzlei, Dr. Böttner Rechtsanwälte, ist bundesweit auf Strafrecht spezialisiert und bietet umfassende Verteidigung bei Vorwürfen der Unterschlagung nach § 246 StGB – vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.

Was wir für Sie tun:

  • Kostenlose Ersteinschätzung – telefonisch oder per Video
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr
  • Bundesweite Vertretung
  • Vermeidung von Hauptverhandlungen
  • Maßgeschneiderte Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt – wir kämpfen für Ihre Rechte, mit Diskretion und jurischer Präzision.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Für eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren kontaktieren Sie noch heute Ihren Anwalt bei Unterschlagung gemäß § 246 StGB:

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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