Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.

Als hervorstechende Straftaten gelten Trunkeinheit am Steuer sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Nach §316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht und infolgedessen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann. Folgerichtig wird auch der Konsum von Betäubungsmitteln von dieser Vorschrift im Verkehrsstrafrecht erfasst.

Delikte wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Nötigung im Straßenverkehr bilden eine weitere Gruppe. Auch die abstrakte Regelung der Gefährdung des Straßenverkehrs, unter der viele denkbare Szenarien wie die grobe Verkehrswidrigkeit (z.B. falsches Überholmanöver, Geschwindigkeitsüberschreitung an unübersichtlichen Stellen) besonders in Großstädten wie Hamburg und Berlin fallen, sind häufig Gegenstand von Verfahren im Verkehrsstrafrecht. Hinzu kommt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (die sogenannte Fahrerflucht nach §142 StGB).

Verstöße im Verkehrsstrafrecht sind ernst zu nehmen und haben weitreichende Konsequenzen, nicht nur für die Fahrerlaubnis.

Neben diesen Vergehen existieren viele weitere Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsstrafrecht wie beispielsweise die Geschwindigkeitsüberschreitung und „Ampel“-Verstöße bis hin zu Parkvergehen, die zu Bußgeldbescheiden führen können. Konkret können die Ordnungswidrigkeiten unter Missachtung von Straßenschildern und allgemeinen Straßenverkehrsregeln zusammengefasst werden und sind aufgrund des „Schilderwaldes“ für den einzelnen Verkehrsteilnehmer kaum noch überschaubar. Ständige Neuerungen beziehungsweise Anpassungen der Straßenverkehrsordnung und Rechtsprechung zu Straßenschildern und an die Gepflogenheiten des Straßenverkehrs stiften nicht nur weitere Verwirrung, sondern lassen auch leicht das Gefühl für unrechtmäßige Behandlung unter den Beteiligten im Verkehrsstrafrecht aufkommen und erst recht dann, wenn die Prüfung des Führerscheins bereits viele Jahre zurückliegt.

Dennoch meinen Viele auf einen Rechtsanwalt verzichten zu können, was sich schnell rächt. Vertrauen Sie nicht auf Aussagen von Laien und Bekannten, sondern informieren Sie sich über das Verkehrsstrafrecht bei einem Fachanwalt für Strafrecht.

Um sich über die Vielzahl an Verkehrsdelikten im Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht) zu informieren oder im Falle einer Strafverfolgung optimal zu wehren und anwaltlich vertreten zu lassen, können Sie uns gerne kontaktieren. Herr Dr. Böttner ist mit seiner Kanzlei in Hamburg, Frankfurt am Main, Neumünster, aber auch bundesweit tätig und hilft Ihnen im Verkehrsstrafrecht gerne weiter.

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