Rechtsanwalt Dr. Böttner – Zur Person
“Ehrliche, herzliche Begeisterung ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren – wo ernsthaftes Interesse ist, ist Energie.”
Dale Carnegie, Schriftsteller und Psychologe, 1888 – 1955
Die Gründe
Die Gründe für die Begeisterung für das Strafrecht als eines auch unter Juristen polarisierenden Rechtsgebietes kann man nicht in wenigen Worten beschreiben. Wesentliche Gründe für das Engagenment im Strafrecht sind unter anderem das Bedürfnis, einen Ausgleich zwischen der übermächtigen Staatsgewalt und der vorurteilsbeladenen Öffentlichkeit auf der einen und der Würde des einzelnen Menschen auf der anderen Seite zu erreichen.
Die Begeisterung
Entsprechend seiner Begeisterung für das Strafrecht hat Herr Dr. Böttner bereits sein Studium von Beginn an konsequent auf den Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts ausgerichtet und sich zusätzlich mit Gesellschaftsrecht und den dort auftretenden strafrechtlichen Fragen der Wirtschaft sowie mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung (Deliktsrecht) auseinandergesetzt.
Das Studium
Nach dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schwerpunkt im Strafrecht hat er das 1. Staatsexamen am Oberlandesgericht Schleswig bereits nach 8 Semestern mit einem zweistelligen Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 10 % der Absolventen) und erwarb zusätzlich zum 1. Staatsexamen das Diplom der Rechte (Dipl. iur. Univ. Kiel).
Die Promotion
Unmittelbar im Anschluss hat Herr Böttner seine Doktorarbeit im Strafrecht bei Herrn Prof. Dr. Ostendorf begonnen und diese während des Referendariats abgeschlossen.
Die Doktorarbeit ist mit der höchsten Note – “summa cum laude” – bewertet und mit zwei Förderpreisen ausgezeichnet worden. Die juristische Fakultät der Universität Kiel hat ihm den Grad des Doktors der Rechte (Dr. iur.) verliehen.
Die berufliche Qualifikation
Das Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein hat Herr Dr. Böttner weiter dazu genutzt, die Spezialisierung im Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts auszubauen.
Die Stationen umfassten nicht nur die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch zwei Stationen in Hamburg bei einem der führenden Strafverteidiger Deutschlands und dem Generalstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Dabei konnte die begonnene Spezialisierung auf das Strafrecht auch im Hinblick auf den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen zusätzlich vertieft werden.
Das 2. juristische Staatsexamen in Hamburg mit Schwerpunkt im Strafrecht hat Herr Dr. Böttner ebenfalls mit zweistelligem Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 5 % der Absolventen) und erhielt damit die Befähigung zum Richteramt.
Die Strafrechtskanzlei
Trotz der verlockenden Möglichkeit des Staatsdienstes verfolgte Herr Dr. Böttner getreu seiner Vorliebe für den Anwaltsberuf sein Ziel mit der ihm eigenen Entschlossenheit weiter, mit einer ausschließlichen Spezialisierung auf das Strafrecht als Rechtsanwalt ein Gegengewicht zu bilden und in zahlreichen Strafverfahren die Rechte seiner Mandanten als Strafverteidiger gegenüber bzw. als Nebenklagevertreter neben dem Staat zu vertreten. Zu diesem Zweck gründete er die Strafrechtskanzlei Dr. Böttner zunächst mit Sitz in Potsdam/Berlin, wo er zeitgleich am Ausbau der strafrechtlichen Abteilung einer erfolgreichen mittelständischen Kanzlei mitwirkte.
Aus familiären Gründen wurde der Hauptsitz der Kanzlei im Jahr 2005 von Potsdam/Berlin nach Hamburg verlagert und der Tätigkeitsbereich auf die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt.
Fachanwalt für Strafrecht
Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Dr. Böttner die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.
Gerade im Strafrecht benötigt der Mandant kompetenten Beistand, ob als Beschuldigter oder als Verletzter. Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Strafprozess erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht. Durch die Ausweitung der Strafverfolgung auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern immer öfter auch Unternehmer und Firmen auf anwaltlichen Rat im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen bzw. Strafverteidigung angewiesen.
Die Kanzlei Dr. Böttner steht heute für Ihre persönliche und kompetente Betreuung im Strafrecht zur Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte im Strafprozess – vorurteilsfrei, effektiv, diskret und bundesweit.
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
- Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger e.V.
- Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung e.V.
- Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
Anwaltskanzlei Dr. Böttner