Rechtsanwalt Strafrecht Dr. Böttner, Hamburg

Dr. iur. Sascha Böttner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner

“Ehrliche, herzliche Begeisterung ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren – wo ernsthaftes Interesse ist, ist Energie.”

Dale Carnegie, Schriftsteller und Psychologe, 1888 – 1955

Die Gründe

Die Gründe für die Begeisterung für das Strafrecht als eines auch unter Juristen polarisierenden Rechtsgebietes kann man nicht in wenigen Worten beschreiben. Wesentliche Gründe für das Engagement im Strafrecht sind unter anderem das Bedürfnis, einen Ausgleich zwischen der übermächtigen Staatsgewalt und der vorurteilsbeladenen Öffentlichkeit auf der einen und der Würde des einzelnen Menschen auf der anderen Seite zu erreichen.

Die Begeisterung

Entsprechend seiner Begeisterung für das Strafrecht hat Herr Dr. Böttner bereits sein Studium von Beginn an konsequent auf den Bereich des  Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts ausgerichtet und sich zusätzlich mit Gesellschaftsrecht und den dort auftretenden strafrechtlichen Fragen der Wirtschaft sowie mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung (Deliktsrecht) auseinandergesetzt.

Das Studium

Nach dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schwerpunkt im Strafrecht hat er das 1. Staatsexamen am Oberlandesgericht Schleswig bereits nach 8 Semestern mit einem zweistelligen Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 10 % der Absolventen).

Die Promotion

Unmittelbar im Anschluss hat Herr Böttner seine Doktorarbeit im Strafrecht bei Herrn Prof. Dr. Ostendorf begonnen und diese während des Referendariats abgeschlossen.
Die Doktorarbeit ist mit der höchsten Note – “summa cum laude” – bewertet und mit zwei Förderpreisen als eine der besten strafrechtlichen Dissertationen ausgezeichnet worden. Die juristische Fakultät der Universität Kiel hat ihm den Grad des Doktors der Rechte (Dr. iur.) verliehen.

Die berufliche Qualifikation

Das Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein hat Herr Dr. Böttner weiter dazu genutzt, die Spezialisierung im Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts auszubauen.
Die Stationen umfassten nicht nur die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch zwei Stationen bei einem der besten und erfolgreichsten  Strafverteidiger Deutschlands sowie dem Generalstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Dabei konnte die begonnene Spezialisierung auf das Strafrecht auch im Hinblick auf den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen zusätzlich vertieft werden.

Das 2. juristische Staatsexamen in Hamburg mit Schwerpunkt im Strafrecht hat Herr Dr. Böttner ebenfalls mit zweistelligem Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 5 % der Absolventen).

Die Strafrechtskanzlei

Trotz der Befähigung zum Richteramt und der verlockenden Möglichkeit des Staatsdienstes verfolgte Herr Dr. Böttner getreu seiner Vorliebe für den Anwaltsberuf sein Ziel mit der ihm eigenen Entschlossenheit weiter, mit einer ausschließlichen Spezialisierung als Rechtsanwalt im Strafrecht ein Gegengewicht zu bilden und in zahlreichen Strafverfahren die Rechte seiner Mandanten als Strafverteidiger gegenüber bzw. als Nebenklagevertreter neben dem Staat zu vertreten. Zu diesem Zweck gründete er die von Beginn an auf Strafrecht spezialisiert Anwaltskanzlei Dr. Böttner zunächst mit Sitz in Potsdam/Berlin, wo er zeitgleich am Ausbau der strafrechtlichen Abteilung einer erfolgreichen mittelständischen Kanzlei mitwirkte.

Aus familiären Gründen wurde der Hauptsitz der Kanzlei im Jahr 2005 von Potsdam/Berlin nach Hamburg verlagert und der Tätigkeitsbereich auf die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt.

Fachanwalt für Strafrecht

Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Dr. Böttner die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Im Gegensatz zu der Bezeichnung Strafverteidiger ist der Fachanwaltstitel rechtlich geschützt.

Gerade im Strafrecht benötigt der Mandant einen guten Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt als Beistand, egal ob als Beschuldigter oder als Verletzter. Denn die Durchsetzung Ihrer Interessen im Strafprozess erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafverteidigung. Durch die Ausweitung der Strafverfolgung auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern immer öfter auch Unternehmer und Firmen auf anwaltlichen Rat im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen bzw. die beste Strafverteidigung angewiesen.

Die Kanzlei Dr. Böttner steht heute für Ihre persönliche und kompetente Betreuung im Strafrecht zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte im Strafprozess – diskret und vorurteilsfrei.

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