Wann ist eine Aussetzung nach § 221 StGB vorliegend?
Unter einer Aussetzung gemäß § 221 StGB ist grundsätzlich eine Situation zu verstehen, in welcher dem Opfer eine Gefahr für Leben oder Gesundheit droht, dadurch, dass das Opfer vom Täter in eine hilflose Lage gebracht wird und dadurch einer kommenden Gefahr hilflos ausgesetzt ist. Die Rechtswidrigkeit liegt also nicht darin, dass der Täter eine Gefahr für das Opfer erzeugt hat, sondern darin, dass dieser das Opfer einer Gefahr hilflos ausgesetzt hat. Dies bedeute auch, dass die Strafbarkeit der Aussetzung nicht erst dann beginnt, wenn das Opfer verletzt wird oder stirbt. Die Strafbarkeit beginnt dann, wenn das Opfer in eine konkrete Gefahr gebracht wird. Das Gesetz differenziert im § 221 StGB verschiedene Arten der Aussetzung: