Anwaltskosten bei Nebenklage- und Opfervertretung
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Als Opfer einer Straftat haben Sie i.d.R. einen Schaden erlitten und Ansprüche gegen den Schadensverursacher erworben. Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Vermögensschaden-Forderungen ist ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht für Sie der optimale Ansprechpartner.
Fragen kostet nichts
Ihre Anfrage, ob wir Ihren Fall übernehmen können und mit welchen Kosten diesbezüglich zu rechnen wäre, ist kostenfrei.
Volle Kostentransparenz bei Opfer- und Nebenklagevertretung
Für Ihre Nebenklage- bzw. Opfervertretung kann in der Regel eine ungefähre Kostenschätzung vorab erfolgen, nachdem Sie uns Ihren Fall kurz geschildert haben. Ebenfalls können wir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten übernimmt oder ob Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche Prozesskostenhilfe erhalten.
Honorareinschätzung
Für die Geltendmachung von Ansprüchen im Adhäsionsverfahren oder im Zivilprozess wird das Honorar unserer anwaltlichen Tätigkeit in den meisten Fällen nach dem Streitwert berechnet. Das bedeutet, die Kosten der Opfer- und Nebenklagevertretung richten sich nach der Höhe des Anspruchs, den wir für Sie geltend machen sollen.
Bei bestimmten Straftaten wie Sexual- und Körperverletzungsdelikten gibt es auch die Möglichkeit, sich im Strafprozess der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger anzuschließen und durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Strafprozess vertreten zu lassen. Die Kosten dafür richten sich nach dem Zeitaufwand oder nach einer Pauschale für den jeweiligen Einzelfall.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.