Welche Handlungen (Belästigungen) sind strafbar?
Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Im Unterschied zu den Straftatbeständen des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung ist jedoch die Schwelle zu einer strafbaren Handlung im Falle der sexuellen Belästigung deutlich geringer. Die Delikte der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB bedürfen einer bestimmten Erheblichkeit. Wird diese „Erheblichkeitsschwelle“ nicht erreicht, kann die Tat gleichwohl als sexuelle Belästigung nach § 184i StGB strafbar sein.
Beispielsweise war ein flüchtiger Griff an die Genitalien des bekleideten Opfers nach alter Rechtslage häufig nicht strafbar, während diese Handlung heute durchaus eine sexuelle Belästigung begründen kann.
Sexuelle Handlung überschreitet die „Erheblichkeitsschwelle“ = § 177 StGB (sexuelle Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
Sexuelle Handlung überschreitet die „Erheblichkeitsschwelle“ nicht = § 184i StGB (sexuelle Belästigung)
Tiefgehende Informationen zu den Delikten des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung werden in folgender Beschreibung thematisiert: Die Sexualdelikte nach § 177 StGB.
Wann liegt eine sexuelle Belästigung vor?
Doch wann liegt eine sexuelle Belästigung tatsächlich vor? Relevant hierfür sind folgende Kriterien:
- Wie bereits dargestellt, muss der Täter das Opfer körperlich berührt haben. Verbale Belästigungen begründen keine Strafbarkeit nach § 184i. Hier kommt ausschließlich der Straftatbestand der sexuellen Beleidigung (§ 185 StGB) in Betracht.
- Diese Berührung muss „sexuell bestimmt“, das heißt sexuell motiviert sein. Hat der Täter das Opfer zum Beispiel nur versehentlich berührt, ohne dabei einen sexuellen Hintergedanken gehabt zu haben, kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht.
- Ferner muss sich das Opfer belästigt fühlen. Eine Belästigung liegt vor, wenn das Befinden des Opfers erheblich beeinträchtigt wurde.
Beispiele: Küsse auf den Mund oder den Hals; Klaps auf den Po.
Mit welchen Strafen ist bei sexueller Belästigung zu rechnen?
Im Falle einer Verurteilung wird der Tatbestand der sexuellen Belästigung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch ein höheres Strafmaß drohen.
Das neu geschaffene Delikt der sexuellen Belästigung soll sowohl dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers dienen als auch potentielle Täter abschrecken. Während die Tat womöglich auf den ersten Blick nicht schwerwiegend erscheint, zeigt die Vergangenheit, dass die Gerichte den § 184i StGB äußerst ernst nehmen und diesen auch mit Freiheitsstrafen ahnden.
So wurde bereits kurz nach Einführung des Straftatbestandes ein 27-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er einer Frau an das Gesäß gefasst hat (AG Bautzen, 11.05.2017 – 40 Ds 530 Js 866/17).
Wie verläuft die Strafverteidigung?
Sollten Sie der sexuellen Belästigung beschuldigt sein, sollte möglichst frühzeitig ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Zunächst ist zu prüfen, ob der Vorwurf überhaupt eine Strafbarkeit im Sinne des § 184i StGB begründet. Dies hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Sollten Sie erstmalig mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, kann Ihr Strafverteidiger im bestmöglichen Fall die Einstellung des Verfahrens bewirken. So wird zudem eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. Kommt es jedoch zu einer Hauptverhandlung, wird gemeinsam eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie erarbeitet, die insbesondere im Hinblick auf die im Sexualstrafrecht häufig auftretenden Auslegungs- und Beweisprobleme unerlässlich ist.
Die Beschuldigung einer sexuellen Belästigung darf nicht unterschätzt werden. Um diesem Vorwurf bestmöglich entgegenzutreten, sollten Sie einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Gern können Sie hierfür ein Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Böttner vereinbaren, der Ihnen in jeder Phase des Verfahrens vorurteilsfrei und kompetent zur Seite stehen wird.