Strafe für sexuelle Belästigung nach § 184i StGB
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Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
- In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahre
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Wenn Sie eine Vorladung wegen einer sexuellen Belästigung erhalten, kann dies zunächst sehr beunruhigend sein. In solchen Fällen ist es unerlässlich, einen erfahrenen und auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur über umfassende Kenntnisse verfügt, sondern auch erfolgreiche Mandate in ähnlichen Fällen nachweisen kann. Das Sexualstrafrecht gehört zu einem unserer Kerngebiete – bei uns sind Sie bestmöglich aufgehoben. Durch unsere individuell angepasste Verteidigungsstrategie streben wir im Idealfall eine schnellstmögliche Verfahrenseinstellung an, um Ihnen eine öffentliche Hauptverhandlung, wie auch weitere Kosten zu ersparen.
Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Dr. Sascha Böttner hat sich bewusst auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, um Ihnen eine bestmögliche Verteidigung zu bieten. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.
Eine sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahren.
Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Im Unterschied zu den Straftatbeständen des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung ist jedoch die Schwelle zu einer strafbaren Handlung im Falle der sexuellen Belästigung deutlich geringer. Die Delikte der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB bedürfen einer bestimmten Erheblichkeit. Wird diese „Erheblichkeitsschwelle“ nicht erreicht, kann die Tat gleichwohl als sexuelle Belästigung nach § 184i StGB strafbar sein.
Beispielsweise war ein flüchtiger Griff an die Genitalien des bekleideten Opfers nach alter Rechtslage häufig nicht strafbar, während diese Handlung heute durchaus eine sexuelle Belästigung begründen kann.
Sexuelle Handlung überschreitet die „Erheblichkeitsschwelle“ = § 177 StGB (sexuelle Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
Sexuelle Handlung überschreitet die „Erheblichkeitsschwelle“ nicht = § 184i StGB (sexuelle Belästigung)
Tiefgehende Informationen zu den Delikten des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung werden in folgender Beschreibung thematisiert: Die Sexualdelikte nach § 177 StGB.
Doch wann liegt eine sexuelle Belästigung tatsächlich vor? Relevant hierfür sind folgende Kriterien:
Beispiele: Küsse auf den Mund oder den Hals; Klaps auf den Po.
Sollten Sie der sexuellen Belästigung beschuldigt sein, sollte möglichst frühzeitig ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Zunächst ist zu prüfen, ob der Vorwurf überhaupt eine Strafbarkeit im Sinne des § 184i StGB begründet. Dies hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Sollten Sie erstmalig mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, kann Ihr Strafverteidiger im bestmöglichen Fall die Einstellung des Verfahrens bewirken. So wird zudem eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. Kommt es jedoch zu einer Hauptverhandlung, wird gemeinsam eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie erarbeitet, die insbesondere im Hinblick auf die im Sexualstrafrecht häufig auftretenden Auslegungs- und Beweisprobleme unerlässlich ist.
Die Beschuldigung einer sexuellen Belästigung darf nicht unterschätzt werden. Um diesem Vorwurf bestmöglich entgegenzutreten, sollten Sie einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Gern können Sie hierfür ein Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Böttner vereinbaren, der Ihnen in jeder Phase des Verfahrens vorurteilsfrei und kompetent zur Seite stehen wird.
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