Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können. Der Straftatbestand wurde – im Zuge der Reform der Sexualdelikte – im November 2016 neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen und führt seither zu immer mehr Strafverfahren.
Durch die Ausweitung des strafbaren Bereiches kommt es auch immer stärker zu Abgrenzungsschwierigkeiten beim Übergang von erlaubtem und verbotenem Verhalten. Gerade hier eröffnen sich aber Regel gute Verteidigungschancen für eine professionelle und diskrete Strafverteidigung, um eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.