Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Revision wegen Strafzumessung beim unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln (Drogenhandel) und wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Erläuterungen des BGH zum Einfluss von Eigenkonsum und Gewinnorientierung auf das Strafmaß.