Rechtsfolgenausspruch
Der Rechtsfolgenausspruch meint die vom Richter angesprochene Rechtsfolge des zur Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts, also das sich aufdrängende Strafmaß.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Der Rechtsfolgenausspruch meint die vom Richter angesprochene Rechtsfolge des zur Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts, also das sich aufdrängende Strafmaß.