Wann kann die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Das deutsche Strafrecht kennt zwei Hauptstrafen. Neben der Geldstrafe gibt es noch die Freiheitsstrafe. Während bei der leichten und mittleren Kriminalität vor allem die Geldstrafe überwiegt, führt die Verurteilung wegen schwererer Delikte häufig zu Freiheitsstrafen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung – was heißt das für mich?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass das Gericht Sie zwar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, diese jedoch noch nicht vollstreckt wird. Das heißt konkret: Sie müssen nicht ins Gefängnis, sondern müssen sich während eines gewissen Zeitraums bewähren, der zwischen zwei und fünf Jahren betragen kann. Gleichzeitig kann das Gericht Ihnen Auflagen und Weisungen für diese Zeit erteilen. So zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrages oder die Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer.

Neue Straftat in der Bewährungszeit begangen – Widerruf der Bewährung?

Erfüllen Sie alle Auflagen und Weisungen und werden keine neuen Straftaten in dieser Zeit begangen erlässt das Gericht am Ende der Bewährungszeit die Strafe. Sie müssen dann nicht mehr ins Gefängnis. Kommt es dagegen in der Bewährungszeit zu weiteren Straftaten oder Verstöße gegen die Auflagen und Weisungen, kann die Bewährung widerrufen werden. In diesen Fällen muss dann die Haftstrafe tatsächlich angetreten werden und es kommt noch eine weitere Strafe für die neue Verurteilung hinzu. In vielen Fällen kann der Widerruf jedoch verhindert werden. Zum Beispiel wenn auch neue Auflagen oder Weisungen ausreichen, um weitere Straftaten zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, kann Ihnen in diesen Fällen häufig helfen, den Widerruf trotz Verstößen gegen die Bwährungsauflagen noch zu verhindern.

Wann kann meine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Das Gericht kann nur Freiheitsstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre betragen zur Bewährung aussetzen. Je nach Höhe der Strafe sind unterschiedlich strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Immer muss das Gericht davon ausgehen, dass zukünftig keine weiteren Straftaten mehr begangen werden. Es muss somit bereits die Verurteilung und die Auflagen als Warnung ausreichen.
Hier kann ein Rechtsanwalt positiv auf die Prognose einwirken, in dem er zum Beispiel die straffreie Zeit zwischen Tat und Verurteilung aufzeigt oder neue positive Lebensumstände, wie beispielsweise die Aufnahme einer neuen Arbeit, in das Verfahren einbringt.

Ab einer Strafe von sechs Monaten darf ferner die Verteidigung der Rechtsordnung der Aussetzung der Strafe nicht entgegenstehen. Zumeist stellt dieser Punkt aber kein Problem dar.

Schwieriger wird es bei Freiheitsstrafstrafen, die länger als ein Jahr betragen. In diesen Fällen müssen besondere Umstände vorliegen, um eine positive Sozialprognose stellen zu können. Die Gründe für eine Strafaussetzung zur Bewährung können entweder in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen. Dabei dürfen „besondere Umstände“ jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass es sich um eine Ausnahme handelt. Wenn das Gericht davon ausgeht, dass zukünftig keine Straftaten mehr von Ihnen begangen werden, so liegen bereits darin zumeist „besondere Umstände“ für eine Bewährungsstrafe.

Können Freiheitsstrafe über zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden?

Eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren kann dagegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Jedoch bedeutet eine Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe noch nicht, dass die Strafe tatsächlich bis zum letzten Tag abgesessen werden muss.

Nach zweidrittel der Strafe können Sie, am besten mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts, einen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes stellen. In diesen Fällen wird das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Unter besonderen Umständen kann die Reststrafe sogar bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe ausgesetzt werden.

Ein Rechtsanwalt kann helfen

Nicht immer kann eine Freiheitsstrafe durch einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger verhindert werden. In diesen Fällen spielt die Frage der Aussetzung zur Bewährung jedoch eine große Rolle. Häufig bedeutet der Haftantritt nämlich einen Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und gegebenenfalls vieler sozialer Kontakte. Wird die Strafe dagegen zur Bewährung ausgesetzt, können diese negativen Effekte zumeist verhindert werden.

Auch wenn während der Bewährungszeit neue Straftaten begangen wurden kann sich die Beratung durch einen Anwalt lohnen. Denn auch in diesen Fällen muss nicht zwangsweise ein Widerruf der Bewährungsstrafe erfolgen. Häufig gibt es alternative Möglichkeiten, um die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch eine entsprechend Verteidigungsstrategie zu vermeiden und das Gericht davon zu überzeugen, das nochmal eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sinnvoll ist.

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