Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts versteht man unter dem Oberbegriff „Korruption“ den Missbrauch einer Vertrauensstellung mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Im Strafrecht ist insbesondere die Verfolgung von Korruptionsdelikten und Bestechung stark ausgeweitet worden.