Ihr Anwalt bei einem Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Weiterverkaufs von Paxlovid

Bundesweites Ermittlungsverfahren gegen Apotheker

Im Februar 2022 kaufte die deutsche Bundesregierung eine Million Packungen des COVID-19-Medikaments Paxlovid von Pfizer. Diese wurden kostenlos an Apotheken verteilt, um Patienten, die von COVID-19 betroffen sind, zu versorgen. Zu Beginn des Jahres 2023 entdeckte das deutsche Bundesgesundheitsministerium, dass einige Apotheken im Land ungewöhnlich hohe Bestellungen des Medikaments Paxlovid aufgegeben hatten, in einigen Fällen anscheinend über 1.000 Packungen. Durchschnittlich sollen je nach Standort einer Apotheke fünf bis 30 Packungen pro Jahr abgegeben worden sein.
Paxlovid soll älteren Menschen nach einer Corona-Infektion helfen.

Durchsuchungen in Apotheken

Wegen des Verdachts des illegalen Weiterverkaufs von Paxlovid erstatteten bundesweit Staatsanwaltschaften Strafanzeigen. Während die Staatsanwaltschaft in Bayern mit rund 60 Polizisten zahlreiche Apotheken durchsuchte, folgte in Berlin eine Durchsuchung bei sechs Apotheken, eine davon soll mehr als 1.800 Packungen Paxlovid verkauft haben.  Spitzenreiter soll jedoch eine Apotheke aus Frankfurt sein, welche fast 10.000 Packungen Paxlovid verkauft haben soll.

Anklageerhebung wegen Untreueverdachts

Während in Hamburg gegen zwei Inhabern von Apotheken wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt, wurden die Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht in Darmstadt und Hannover eingestellt. In Baden-Baden führte das Ermittlungsverfahren zu einer Anklage gegen einem Apotheker wegen des Verdachts der Untreue in Tateinheit mit unerlaubtem Großhandelstreiben. Insgesamt soll dieser Apotheker 1.393 Packungen Paxlovid verkauft haben.

Für die Behörden sind die Ermittlungen nicht einfach. Ob eine Apotheke Paxlovid illegal weiterverkauft hat oder das Medikament nach Ablauf des Haltbarkeitsdatum weggeworfen hat, ist kaum nachzuvollziehen. Eine Vorschrift, nach der eine Paxlovid-Packungen besonders entsorgt und dokumentiert werden muss, gibt es nicht.

Spezialisierter Fachanwalt auf die Paxlovid-Strafverfahren

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