Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Die Körperverletzung tritt regelmäßig im Alltag auf, insbesondere zwischen Jugendlichen, und kann von der „einfachen“ Körperverletzung schnell durch Verwendung von Waffen oder sonstigen Gegenständen schwere körperliche Schäden hervorrufen und daher eine recht hohe Strafe bedeuten für den Betroffenen.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.