Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Jugendpornographische Schriften sind Darstellungen von Jugendlichen (Jugendpornografie in Form von Bildern, Videos oder Audiodateien, ggf. sogar in fiktiver Form bei Comics, Romanen oder Computerspielen), die einen sexuellen, pornographischen Inhalt wiedergeben. Auf dem Material müssen unnatürlich geschlechtsbetonte Handlungen erkennbar sein – allein die Wiedergabe von sexuellen Handlungen (ohne auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzuzielen) genügt nicht.
Kinderpornographie im Sexualstrafrecht: Information und Strafverteidigung bei Erwerb, Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften.
Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können.
Zum Sexualstrafrecht zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Thema, bei dem Betroffene Ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten. Seit der Reform des Sexualstrafrechts in 2017 haben es Anwälte für Sexualstrafrecht vermehrt mit neuartigen Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung zu tun.
Die Straftatbestände nach § 177 StGB sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers. Sie umfassen das damit verbundene Zwangsausübungsverbot. Aufgrund des hohen Stellenwertes der sexuellen Selbstbestimmung hat der Gesetzgeber eine Strafandrohung von bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe festgeschrieben. Jedoch kommt die Strafbarkeit nach § 177 StGB nur in Betracht, wenn die Beteiligten erwachsen sind. (Alte Gesetzeslage im Sexualstrafrecht für Vorwürfe vor Ende 2016.)
Egal ob Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff, sobald der Vorwurf eines Sexualdelikts nach § 177 StGB im Raum steht, ist höchste Alarmbereitschaft geboten. Schon der Verdacht kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben. Auch ein späterer Freispruch kann diese Schäden in vielen Fällen nicht mehr vollständig kompensieren. (Sexualstrafrecht nach neuer Rechtslage ab Ende 2016.)
Jugendliche (Personen zwischen 14 und 17 Jahren) unterstehen einem besonderen Schutz (§ 182 StGB), jedoch schreibt ihnen der Gesetzgeber auch einen gewissen Grad an sexueller Selbstbestimmung zu. Bei der Frage, ob sexueller Kontakt mit Jugendlichen strafbar ist, kommt es unter anderem darauf an, wie alt Täter und Opfer zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlungen waren.
Sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) gelten als Kindesmissbrauch. Sowohl die Ausführung einer sexuellen Handlung an einem Kind als auch die Veranlassung zu einer solchen, sind strafbar. Es kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen.
Für die Begründung der Strafbarkeit nach § 174 StGB muss der Täter eine sexuelle Handlung mit Körperkontakt an einer – ihm schutzbefohlenen – Person vorgenommen haben oder von dieser an sich vornehmen lassen. Auch die Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Schutzbefohlenen ist strafbar.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.