Jugendliche (Personen zwischen 14 und 17 Jahren) unterstehen einem besonderen Schutz (§ 182 StGB), jedoch schreibt ihnen der Gesetzgeber auch einen gewissen Grad an sexueller Selbstbestimmung zu. Bei der Frage, ob sexueller Kontakt mit Jugendlichen strafbar ist, kommt es unter anderem darauf an, wie alt Täter und Opfer zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlungen waren.