Untreue

  • Das Wirtschaftsstrafrecht zählt nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Bedeutung des Untreuetatbestandes zu den Feldern des Strafrechts, dem sich die Kanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt widmet. Die Anzahl der Strafverfahren mit dem Vorwurf der Untreue ist in den letzten Jahren durch eine Intensivierung der Strafverfolgung unter Einrichtungen spezialisierter Abteilungen für Wirtschaftsstrafrecht bei den Staatsanwaltschaften sprunghaft angestiegen.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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