Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diverse Strafdelikte mit Bezügen zum Wirtschaftsverkehr und richtet sich in erster Linie an die Unternehmer und Unternehmen.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diverse Strafdelikte mit Bezügen zum Wirtschaftsverkehr und richtet sich in erster Linie an die Unternehmer und Unternehmen.
Das Steuerstrafrecht betrifft auch Unternehmen und Unternehmer, denen durch falsche Angaben in Bilanzen oder der unvollständigen Abfuhr von Steuern oder sonstigen Abgaben schnell strafrechtliche Ermittlungen drohen.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.