Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Vor dem Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) muss sich ein 53-Jähriger Mann verantworten. schwerer sexuell Missbrauch von Kindern in elf Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen vorgeworfen.
    Im Prozess verweigerte der Angeklagte bisher jegliche Aussage. So kann der mutmaßlichen Opfern die Aussage nicht erspart bleiben. Diese werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
    Des Weiteren werden noch Gutachten zur Schuldfähigkeit und der Glaubwürdigkeit des Angeklagten erstellt.
    Mittlerweile sitzt der Mann nicht mehr in Untersuchungshaft. Er  wurde bereits vor einigen Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

    Sofern der Angeklagte schuldfähig ist, droht ihm eine langjährige Freiheitsstrafe.

    ( Quelle: Wormser Zeitung online vom 10.01.2012 )


  • Seit Wochen wird das Thema „Kredit-Affäre“ von Bundespräsidenten Christian Wulff in den Medien diskutiert und längst wurde der Spielball der zuständigen Staatsanwaltschaft zugespielt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart reagierte und gab heute bekannt, dass sie die Ermittlungen mangels Anfangsverdacht jetzt vorerst einstellen. Im Raum stand unter anderem der Verdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung sowie Untreue im Zuge der günstigen Konditionen durch die BW-Bank.

    So erklärte die Staatsanwaltschaft jetzt gegenüber den Medien, dass sich „weder aus dem Vorbringen der Anzeigeerstatter noch aus den bisherigen Presseveröffentlichungen und den durch die Bank vorgelegten Unterlagen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat ergeben“.

    Stattdessen sind weitere brisante Meldungen zu Christian Wulff erschienen. So soll nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ er neben „Upgrades“ von Flugtickets auch einen „VIP-Vertrag“ beim Autokauf erhalten haben. Auch hier sind auffallend günstige Konditionen im Zinssatz gewährt worden. Die Anwälte von Wulff dementierten diesen Bericht.

    Die Diskussion rund um Wulff wird uns somit wohl weiterbeschäftigen.

    ( Quelle: n-tv, 19.01.2012 )


  • Vor dem Landgericht Braunschweig ist ein 46-jähriger Pfarrer der katholischen Gemeinde St. Joseph wegenSexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen angeklagt. Laut Anklageschrift hat er in insgesamt 240 Fällen den Kindesmissbrauch an drei Jungen vorgenommen. So habe er sich unter anderem nachts oder vor der Messe an den Jungen vergehen und auch Fotos von den Geschlechtsteilen der Kinder angefertigt.

    Einige der Vorwürfe bestätigte der Angeklagte bereits bei einer ersten Vernehmung und ein umfassendes Geständnis wurde angekündigt. So äußerste sich der Angeklagte zu seinem Werdegang und der Intention der Beziehungen zu den Jungen.

    Er selber erklärte die Taten mit ehrlicher Verbundenheit und Freundschaft und versuchte diese zu verharmlosen. Eines der Opfer sah er sodann liebevoll „wie einen Sohn“ an. Mit einem damals 10-jährigen Jungen sei er sogar nach Paris ins Disney Land sowie mehrmals in den Ski-Urlaub für mehrere Tage gereist, wo es zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen sei. Die Eltern der betroffenen Kinder waren schockiert, ob der Fürsorgepflicht und der Beziehung des Pfarrers zu den Kindern.

    Viele Details sind dabei noch nicht einmal zum Vorschau gekommen – Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Pfarrer und sein Strafverteidiger durch ein umfangreiches Geständnis den Prozess vorzeitig beenden und möglicherweise dadurch ein milderes Strafmaß erwarten können.

    Insgesamt wird die Diskussion um den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche aufgrund dieses Prozesses wohl weitergeführt werden.

    ( Quelle: SPON 12.01.2012 )


  • Das Schicksal um das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ ist seit Tagen in aller Munde. Immernoch ragt das Luxusschiff völlig verdreht aus dem Wasser kurz vor der Insel Isola del Giglio und die Rettungstaucher und Helfer sind auf der Suche nach Überlebenden und Opfern.

    Ein Teil der Berichterstattung und Ermittlung konzentriert sich mittlerweile auf das Verhalten des 52-jährigen Kapitäns. Dieser soll einerseits einen gefährlichen und ungeplanten Kurs in der Meeresenge gefahren sein, andererseits auch laut einigen Beobachtungen vielerlei Fehler in der Bewältigung des Unglücks vorgenommen haben. So verließ der Kapitän das Schiff recht früh als noch nicht einmal alle Passagiere gerettet und von Board gelassen worden sind.

    Des Weiteren erklärte sich dieser bereits nach der Katastrophe gegenüber den Medien und verwies auf das Navigationsgerät. Diese „Ausreden“ lassen die Ermittler nicht gelten und werteten das Navigationsgerät aus. Demnach sei er vom eigentlichen Kurs abgewichen und habe ein merkwürdiges, absurdes Manöver vorgenommen.

    Nun befindet sich der Kapitän der „Costa Concordia“ aufgrund drohender Fluchtgefahr in Haft. Gegen ihn wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Herbeiführens eines Schiffbruchs von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

    Unabhängig der strafrechtlichen Ermittlungen drohen der Schiffsgesellschaft zahlreiche Ansprüche und Gerichtsprozesse von den Reisenden bzw. deren Angehörigen. Indes sinkt täglich die Hoffnung auf weitere Überlebende. Die Zahl der Todesopfer wird wahrscheinlich von derzeit 5 noch deutlich ansteigen.

    ( Quelle: n-tv, 15.01.2012 )


  • In der Diskussion um die Kreditaffäre des Bundespräsidenten Christian Wulff ist jetzt ein Gutachten des Staatsrechtlers  Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in Heft 3 der NVwZ erschienen. Demnach hat Christian Wulff aus strafrechtlicher Sicht gegen § 331 StGB (Vorteilsannahme im Amt) verstoßen als er das Darlehen in Höhe von 500.000 Euro entgegen nahm während seiner Amtszeit als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen. Verletzte er also das Wirtschaftsstrafrecht?

    Der § 331 I StGB ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie Geldstrafe bedroht und schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unkäuflichkeit von Amtsträgern und in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen.

    Gesetzestext des § 331 I, II StGB

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

    Dennoch ist eine Strafverfolgung erst möglich, wenn Wulff das Amt als Bundespräsidenten niederlegt bzw. nicht mehr im Amt ist.

    An dieser Stelle sei auf einen ausführlichen Überblick zu der Norm sowie andere Vorschriften der Bestechungsdelikte hingewiesen.


  • In Berlin musste sich ein 24-Jähriger wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen Mann nach einem Streit im September 2010 mit dem Messer bedroht und lebensgefährlich verletzt zu haben. Danach stieg er in sein Auto und fuhr weg.
    Nach den Feststellungen des Gerichts ist das mutmaßliche Opfer nach der Provokation durch den Angeklagten auf diesen losgegangen.
    Der Angeklagte war einschlägig vorbestraft. Zudem fuhr er ohne Führerschein, was allerdings nicht Teil der Anklage war.

    Der Strafverteidiger des Angeklagten berief sich im Prozess auf Notwehr und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Das Gericht folgte der Strafverteidigung und sprach den Angeklagten vom Tatvorwurf frei. Es habe eine Notwehrlage vorgelegen. Allerdings soll er 1200 Euro für die Fahrt ohne Führerschein zahlen.

    ( Quelle: Tagesspiegel online vom 31.12.2011 )


  • Es klingt wie ein Albtraum für die Prozessbeteiligten:  Bei einem Prozess im bayrischen Amtsgericht in Dachau ist ein unbekannter Mann „Amok gelaufen“ und hat mitten im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung einen Staatsanwalt niedergeschossen. Kurz darauf konnten Justizbeamte den Täter mit vereinten Kräften überwältigen. Derzeit befindet er sich laut Medienberichten in Gewahrsam.

    Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II gegen über der Presse bekannt gegen wurde, hatte der 54-jährige Mann gegen 16 Uhr im Prozess plötzlich eine Waffe gezogen und mit der Pistole um sich geschossen. Erst ging er auf den Richter los und anschließend feuerte er drei Schüsse auf den aus München stammenden 31-jährigen Staatsanwalt. Dieser erlag wenig später seinen tödlichen Verletzungen. Zuvor hatte bereits der Strafverteidiger erfolglos versucht, den Mann von der Tat abzuhalten.

    Der Täter ist wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagt. In dem Prozess geht es um knapp 44.000 Euro an Schaden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, bevor er die Nerven verlor und auf den Richter zu schießen begann.

    Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal bei sich führen konnte. Anscheinend gab es keine Personenkontrollen am Eingang. Solche sind nicht Pflicht und fehlen in einigen Bundesländern. Es ist zudem vom Richter anzuordnen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen. Hier handelte es sich um ein Routineverfahren ohne größere Sicherheitsbedenken.

    Näheres zum Tatmotiv ist noch nicht bekannt.

    ( Quelle: SPON, 11.01.2012)


  • Vor dem Landgericht Itzehoe muss sich ein 25-jähriger Mann verantworten. Er soll im April 2011 eine 78-jährige Dame in ihrer Wohnung erschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von Habgier aus und hat der Mann wegen Mordes angeklagt.

    Laut Anklage sei der Mann in die Erdgeschosswohnung der Dame eingedrungen und hatte dort nach Geld und Wertgegenständen gesucht. Allerdings traf er direkt auf das mutmaßliche Opfer und habe diese angegriffen. Die Frau soll noch versucht haben, sich zu wehren.

  • Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 47-jährigen Ingenieur und sechs mutmaßliche Komplizen erhoben. Laut Anklage hat der Mann  sich der Untreue und der Bestechlichkeit schuldig gemacht.
    So soll der Ingenieur mit dem Ausbau einer Anlage für regenerative Energie beauftragt gewesen sein. Dabei gehörte es zu seinen Aufgaben, die Vergabe von Aufträgen vorzubereiten und in diesem Rahmen dem Auftraggeber das günstigste Angebot zu empfehlen. Stattdessen habe er dem Auftraggeber aber völlig überteuerte Angebote vorgelegt.
    Dafür verlangte er von den von ihm empfohlenen Unternehmen eine Bezahlung für seine Vermittlungstätigkeit.

    Der Mann wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.

    ( Quelle: Morgenweb online vom 21.12.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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