Aufsicht

  • Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 193/2012 vom 15.11.2012

    Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Eltern für ihre Kinder bei illegalem Filesharing wie z.B. bei der Verwendung von Tauschbörsen im Internet haften. Demnach haften die Eltern nicht für die Urheberrechtsverletzung, sofern sie keine Kenntnis hiervon besitzen. Nach diesem Urteil besteht für die Eltern ebenso keine Überwachungspflicht hinsichtlich des Nutzerverhaltens der Kinder.

    Auszug aus der Pressemitteilung:

  • Vor dem Landgericht München findet der Prozess wegen des sog. Siemens-Schmiergeldskandals statt. Angeklagt ist der frühere Konzernvorstand von Siemens Thomas Ganswindt. Die Staatsanwaltschaft wirft Ganswindt Steuerhinterziehung und vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

  • Gegen eine Klinik für übergewichtige Kinder in Westerland auf Sylt wurde nun der Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs laut. Die Beteiligten sind Jungen im Alter von neun und dreizehn Jahren. Die Jungen waren im Juli dieses Jahres für jeweils sechs Wochen nach Sylt gekommen, um in dem von der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) betriebenen Haus abzunehmen. Dabei sind die Kinder in Wohngruppe von bis zu 16 Kindern untergebracht. In einer dieser Wohngruppen, soll es zu Übergriffen gekommen sein. Zwei der Jungen vertrauten sich einem Betreuer an. Daraufhin wurden die mutmaßlichen Täter nach Hause geschickt.

    Die Mutter eines Opfers erstattete nun Strafanzeige. Sie gab an, dass ihr Sohn zu Oralverkehr und Zungenküssen gezwungen worden sei. Man geht davon aus, dass bis zu zwölf Jungen betroffen sind und das es sich um vier Täter handelt. Ein DAK-Sprecher spricht von „erweiterten Doktorspielen“ und verneint jegliche sexuelle Gewalt. Die Vorfälle seien nicht zu bagatellisieren, aber dies sei häufiger vorgekommen bei Kindern dieses Alters. Die Bezeichnung von „erweiterten Doktorspielen“ wurde jedoch umgehend von der DAK zurückgenommen und als nicht angebracht bezeichnet. Die DAK bedauere die Vorkommnisse aufs Allertiefste.

    Ein Opfervertreter wirft der DAK vor die ganze Angelegenheit vertuschen zu wollen. Die Flensburger Staatsanwaltschaft hat den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Problematisch in diesem Fällen ist jedoch, dass die Täter zur Tatzeit strafunmündig waren. Weitere Informationen zum Sexualstrafrecht und den einzelnen Delikten wie der sexuelle Missbrauch an Kindern finden Sie ausserdem auf der Seite zum Sexualstrafrecht.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.09.2010, S. 14, vom 16.09.2010, S. 18 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt