Ohne sie zuvor ordnungsgemäß beim Zoll bzw. am Airport anzumelden, hat der Vorstandschef des FC Bayerns, Karl-Heinz Rummenigge mehrere Luxusuhren aus Katar nach Deutschland eingeführt. Rummenigge gab an, dass ihm die Uhren geschenkt worden seien und er gedacht habe, dass Geschenke nicht verzollt werden müssten. Ab einem Wert von 450 Euro müssen aber auch Geschenke beim Zoll angegeben werden. So liegt eine Art der (Zoll)Steuerhinterziehung vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Steuerbetrugs gegen den Bayernboss.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner