Die Heimtücke als Mordmerkmal bei einem schutzbereiten Dritten

Der BGH in der Revision bei mehrfachem Kindsmord durch die Mutter der Kinder:
Heimtücke kann als Mordmerkmal schon angenommen werden, wenn beim Mord die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten (hier des Ehemanns und Vaters dreier Kinder) gegeben ist.
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