Vergewaltigungsparagraph wird durch die Reform neugefasst. Zusätzlich werden zwei weitere Straftatbestände im Sexualstrafrecht geschaffen.
Der Bundestag hat die gravierendste Verschärfung des Sexualstrafrechts seit langem verabschiedet. Die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger werden neu gefasst. Zusätzlich kommen zwei komplett neue Straftatbestände hinzu. Neben der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), sollen auch Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB) zukünftig unter Strafe stehen. Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat und wird voraussichtlich im Herbst 2016 in Kraft treten.
In der Schweiz wurde jetzt ein Taxifahrer vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einer Kundin an den Busen gegriffen zu haben. Unbestritten war, dass der Taxifahrer die Geschädigte nach der Fahrt um ein Glas Wasser bat. Dem Wunsch kam die Frau nach und holte aus ihrer Wohnung ein Glas. Laut Anklage sei der Taxifahrer hinter der Frau her gegangen und stand in ihrer Küche, wo er sie umarmte. Danach soll er ihr an den Busen gefasst und versucht haben, sie zu küssen.
Die Frau leistete Widerstand, worauf der Mann flüchtete. Die Vorwürfe konnten nicht nachgewiesen werden.
Der Anwalt der Frau forderte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Freispruch, welchem das Gericht nach kam. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche und somit die Unschuldsvermutung greife. Der Freispruch ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: 20 Minuten online vom 09.08.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner