Das Landgericht Bielefeld hat die vier Angeklagten unter anderem wegen (versuchten) Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung in mehreren Fällen und wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betrugs in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßig begangener Urkundenfälschung in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Gegen dieses Urteil richten sich die Revisionen zweier Angeklagter.
Der Angeklagte war wegen Betruges gem. § 263 I StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten vom Landgericht in erster Instanz verurteilt worden.
Die hiergegen gerichtete Revision zum 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) war erfolgreich.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner