Versicherungsmissbrauch

  • Ein Versicherungsnehmer, der seine eigene Sache in krimineller Absicht verkauft, schafft keine rechtswidrige Besitzlage.

    Der Angeklagte kaufte von einem italienischen Staatsangehörigen einen Mercedes für 3000 Euro. Anschließend sollte der Verkäufer den Wagen als gestohlen melden und die Versicherungssumme kassieren. Kurze Zeit später zeigte der Verkäufer den Diebstahl tatsächlich in Italien an. Das Landgericht Detmold verurteilte den Angeklagten wegen Hehlerei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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