Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Deutsche Gerichte die Rechte auf Achtung seines Privat- und Familienlebens eines ehemaligen Chorleiters und Organisten verletzten haben.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass dem Mann nach Bekanntwerden einer außerehelichen Verhältnisses von der katholischen Kirche 1998 gekündigt worden ist. Der Mann habe sich des Ehebruchs und der Bigamie schuldig gemacht. Die Klage des Mannes gegen diese Kündigung blieb ohne Erfolg. Durch die Nichtbeachtung des Privat- und Familienlebens des Mannes habe die deutsche Justiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
( Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in den verbundenen Rechtssachen Beschwerde Nr. 425/03 und Beschwerde Nr. 1620/03 )