Eine mittlerweile 59-jährige Frau soll sich laut Anklage des schweren Diebstahls und des Betrugs in acht Fällen, davon sieben in Tateinheit mit Urkundenfälschung, strafbar gemacht haben.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Bankangestellte Bekannte um ihr Geld betrog. Dabei behauptete sie, dass sie Geld zu besonders guten Konditionen anlegen könne. Stattdessen bezahlte sie mit diesem Geld ihre Schulden. Es soll ein Schaden von 200.000 Euro entstanden sein.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteile die Frau im November 2009 wegen schweren Diebstahls und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Das Landgericht Osnabrück verurteile sie in der Berufung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Um die bezüglich des Betrugs bereits eingetretene Verjährungsfrist zu umgehen, werteten die Richter die sogenannten „Nachtaten“ der Angeklagten als neue Tat, nämlich als neuen Betrug.
Gegen diese Entscheidung legte die Angeklagte Revision zum Oberlandesgericht Oldenburg ein.
Das Gericht hob das Urteil auf und verwies es zurück nach Osnabrück. Die Verurteilung wegen Betrugs konnte nicht bestehen bleiben. Die Frau wurde daher vom Landgericht wegen einem verbleibenden Fall des Betrugs und dem Diebstahl in einem besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Zusätzlich muss sie gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 03.01.2012