Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Unterstützer der „Sauerland-Gruppe“ wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Nach Ansicht des Gerichtes sei es als erwiesen anzusehen, dass der Angeklagte für ein Mitglied der „Sauerland-Gruppe“ Ortungs- und Nachrichtengeräte sowie Kleidung für Kämpfe besorgt habe.
Bei seinem „letzten Wort“ erklärte der Angeklagte nochmals, dass es sich endgültig von der „irrsinnigen Ideologie“ der Dschihadisten abgewandt habe.
( FAZ vom 16.10.2010 Nr. 241, S. 4 )